Verkehr | Auf Ortsdurchfahrten gewisser Kantonsstrassen
Kanton untersucht Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h
Bei der Dienststelle für Mobilität (DFM) überlegt man sich, in welchen Ortszentren eine Reduktion der signalisierten Geschwindigkeit von Vorteil sein könnte.
Laut einer Mitteilung vom Mittwoch sollen dafür Verkehrssicherheit, Lärmbelastung und «urbane Qualität der Ortszentren» berücksichtigt werden. In der Mitteilung heisst es: «Diese Massnahmen werden aber immer nur eine Ausnahme zu den generell geltenden 50 km/h sein.» Man handle dabei im Sinne der Lärmschutzschutzverordnung des Bundes, gehe aber auch auf Anliegen der Sicherheit und der Erhöhung der Lebensqualität ein.
So habe man bisher auf fast 500 Strassenabschnitten durch Ortszentren geprüft, ob eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h in Betracht kommt. Anschliessend bewertet ein externer Gutachter die Ergebnisse und soll so Aufschluss über die Zweckmässigkeit des Vorhabens geben. Schliesslich muss dieses noch von der kantonalen Kommission für Strassensignalisation genehmigt werden. Dieses Vorgehen erfolge im Einvernehmen mit den Gemeinden, heisst es weiter. Diese würden oft von sich aus eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h verlangen.
Bereits eingeführt wurde eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Durchfahrt der Ortschaft Choëx (Monthey). Auch in verschiedenen anderen Gemeinden seien erste Gutachten in Bearbeitung und in den kommenden Monaten sollen im ganzen Kanton weitere in Auftrag gegeben werden.
Die Heftigkeit der Kollision mit einem Fussgänger sei bei 30 km/h nur ein Drittel so gross wie bei einer Kollision mit 50 km/h und die Überlebenschancen des Fussgängers würden sich um das Drei- bis Sechsfache erhöhen. Bei der Lärmbelastung habe eine Reduktion der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h denselben Effekt wie eine Halbierung des Verkehrs. Schliesslich verspreche man sich auch eine positive Beeinflussung der Gesundheit und der Lebensqualität.
pd/tma
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