Bauskandal | Weitere Kontrollen vor Ort, zusätzliche Belege und ein unabhängiger Experte
Bagnes: Staatsrat weitet Kontrollen aus
Der Staatsrat hat den halbjährlichen Kontrollbericht der Gemeinde Bagnes zur Kenntnis genommen. Darin geht es um die vergangenen Juni geforderten Korrekturmassnahmen im Baubereich. Nun sollen eingehende Kontrollen durchgeführt werden.
Im Juni 2018 bat der Staatsrat die Gemeinde Bagnes, ihm jeweils am 30. Juni und am 31. Dezember einen Bericht über die Umsetzung und Überwachung der im Baubereich getroffenen Korrekturmassnahmen vorzulegen. Die Verantwortlichen des Kantons hatten nach Kontrollen vor Ort 18 spezifische Anforderungen an die Gemeinde formuliert: In Bagnes sollen Regularisierungsarbeiten baldmöglichst erledigt werden, es soll auf eine genauere Anwendung mehrerer Bestimmungen geachtet und eine bestimmte Anzahl Praktiken sollen angepasst werden.
Wegen vergangener Fehler noch viel zu tun
Wie die von Jacques Melly präsidierte, zuständige departementsübergreifende Arbeitsgruppe in einer Mitteilung schreibt, hat der Staatsrat den ersten Zwischenbericht von Ende Dezember zur Kenntnis genommen. Weiter heisst es in der Pressemeldung: «Während die von der Gemeinde angekündigten und beschlossenen Massnahmen in Bezug auf Entscheidungen über neue Dossiers auf den ersten Blick rechtskonform sind, bleibt der Umfang der Regularisierungsarbeiten als Folgen vergangener Fehler nach wie vor beträchtlich.»
Eingehende Kontrollen vor Ort
Der Staatsrat habe die zuständige Arbeitsgruppe deshalb gebeten, eingehende Kontrollen durchzuführen. So soll die Umsetzung derjenigen Massnahmen, die laut Analyse des Berichts als zufriedenstellend angesehen werden können, geprüft werden. Für die Anforderungen, die als nicht erfüllt angesehen werden können, laute der Auftrag, bis spätestens zum nächsten halbjährlichen Bericht zusätzliche Belege bei der Gemeinde einzufordern. Gegebenenfalls würden weitere Kontrollen vor Ort durchgeführt.
Zudem müsste die Arbeitsgruppe dazu Stellung beziehen, wie die Gemeinde bestimmte vom Staatsrat beschlossene Massnahmen umsetzen will, insbesondere in Bezug auf die Regularisierung der sogenannten «mangelhaften» Bewilligungen. Hierbei handelt es sich um Baubewilligungen, die nach dem Bundesgerichtsurteil vom 2. April 2012 erteilt wurden und die auf einer Berechnung der Ausnutzungsziffer basieren, die als nicht konform mit den kantonalen Vorschriften gilt.
Experte soll Analyse beschleunigen
Seit mehr als zwei Jahren verfolge man beim Kanton die von der Gemeinde übermittelten Informationen und es würden regelmässig zusätzliche Informationen und Unterlagen verlangt. Um die Analyse der Regularisierungsarbeiten zu beschleunigen, werde die Regierung nun so rasch wie möglich einen unabhängigen Experten beauftragen.
Verstösse gegen kantonale Bauordnung, Lex Koller und Zweitwohnungsgesetz
Wie der «Walliser Bote» berichtete sind «in Verbier von 2012 bis 2015 mehr als ein Dutzend Bauprojekte bewilligt worden, obwohl sie teils massiv gegen die kantonale Bauordnung, die Lex Koller oder das Zweitwohnungsgesetz verstiessen. Vor einem Jahr sagte Staatsrat Jacques Melly an einer Medienkonferenz, dass die Gemeinde weitere 80 illegale Bauprojekte in Verbier identifiziert habe, für welche sie zwischen 2009 und 2012 Baubewilligungen erteilt hatte. Ende April 2016 hatte der Staatsrat nach Kenntnisnahme der im Bericht der Sachverständigen Veuthey und Bender aufgeworfenen Probleme bezüglich der Verfahren im Bausektor in Verbier eine interdepartementale Arbeitsgruppe, bestehend aus Dienstchefs betroffener Dienststellen, ins Leben gerufen und die Gemeinde Bagnes aufgefordert, das Funktionieren des gesamten Bausektors zu verbessern und Kontroll-, Überprüfungs- und Regularisierungsmassnahmen zu ergreifen, um wieder eine gesetzeskonforme Situation herzustellen.»
pd/tma
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