Grossraubtiere | Nach zahlreichen Rissen im Goms und Val d'Anniviers
Kanton ordnet Abschuss von zwei Wölfen an
Staatsrat Jacques Melly hat den Abschuss von zwei Wölfen im Goms und Val d'Anniviers angeordnet. Während der Sommermonate wurden in diesen beiden Regionen gemäss Mitteilung des Kantons mindestens 34 Schafe auf geschützten Alpen gerissen.
Die Bewilligungen für je einen Wolfsabschuss in den beiden Regionen stütze sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und deren Verordnung, hält der Kanton im Schreiben fest. Die Abschussbewilligungen seien während 60 Tagen gültig.
Im Goms hätten die Rissereignisse ab Mitte August bis zum vergangenen Wochenende stark zugenommen. Demnach wurden auf geschützten Alpen mindestens 23 Schafe getötet und zehn verletzt. Weiter teilt der Kanton mit: «Da bereits im Vorjahr Schäden zu verzeichnen waren und auf den geschützten Alpen Bellwald (Richinen), Rappental und Geren-Längis mehr als 15 Schafe gerissen wurden, sind gemäss Art. 9bis der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV) die Voraussetzungen für den Einzelabschuss eines Wolfes im Goms in den Schadenperimetern erfüllt.»
Keine Rudelsituation gemäss Konzept Wolf Schweiz
Weiter schreibt der Kanton, dass im Streifgebiet der in den letzten beiden Jahren festgestellten Wolfsrudel Augstbord – Val d’Anniviers – Vallon de Réchy trotz des Monitorings mittels Fotofallen, den DNA-Analysen, den akustischen Fallen und den eingehenden Beobachtungen bis Anfang September dieses Jahres keine Rudelsituation gemäss Konzept Wolf Schweiz festgestellt worden sei. Die Rudelfeststellung im Augstbord wurde gemäss Mitteilung Ende August 2016 und jene im Val d‘Anniviers am 2. September 2017 festgestellt, ohne Nachweis, dass es sich dabei um das gleiche Rudel handelte.
Das diesjährige Monitoring zeige bis zum heutigen Tag maximal zwei Individuen (einzelne Feststellungen deuten auf einen männlichen und einen weiblichen Wolf hin) und keine Jungwölfe. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) geht deshalb aufgrund dieser Fakten davon aus, dass im entsprechenden Gebiet momentan kein Wolfsrudel mehr präsent ist.
Im restlichen Kantonsgebiet wurden auf den Alpen im Chablais und Val d’Illiez elf Schafe gerissen, im Val Ferret und Entremont 18, im Val d’Herens und Heremence zwölf. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abschussbewilligung seien in diesen Gebieten zurzeit nicht gegeben, so der Kanton. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere will diesbezüglich Ende der Alpsaison eine detaillierte Schadensbilanz publizieren.
Gruppe Wolf Schweiz moniert fehlende Rechtsgrundlage
Die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) lehnt derweil die Abschussbewilligung für einen Wolf im Val d'Anniviers entschieden ab und erachtet diese als klaren Rechtsbruch. Das Gebiet gelte als Rudelrevier, womit ein Einzeltierabschuss nicht erlaubt sei. Zudem sei der zumutbare Herdenschutz auf den von Rissen betroffenen Alpen nicht erfüllt, teilt die GWS mit. Die Situation im Goms, wo ebenfalls ein Abschuss angeordnet wurde, sei hingegen anders zu beurteilen. Laut GWS sei die Abschussbewilligung dort vermutlich rechtmässig.
pd/msu
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