Grossrat | Parlament tritt auf Reform des Steuergesetzes ein
Mehrheit für den «guten Kompromiss»
Die Teilrevision des Walliser Steuergesetzes hat die erste Hürde genommen. Nur die SVPU lehnt die Reform ab. Die Linksallianz will mehr soziale Massnahmen.
Die Reform des kantonalen Steuergesetzes ist notwendig, weil das Schweizer Steuerwesen an die internationalen Standards angepasst werden muss. Nach dem Scheitern der USR III (Unternehmenssteuerreform III) vor dem Schweizervolk (59,1 Prozent Nein-Stimmen) und den Ständen am 12. Februar 2017 hat sich der Bund mit einem neuen Paket auseinandergesetzt.
Die Reform sieht vor, Gewinne bis 250 000 Franken neu mit 11,89 Prozent zu besteuern, was schweizweit sehr tief wäre. Über 250 000 Franken Gewinn sehen einen Steuersatz von 16,98 Prozent vor, was im nationalen Vergleich hoch wäre. Innovative Unternehmen erhalten eine vollständige Steuerbefreiung. Das Paket kostet Kanton und Gemeinden rund 130 Millionen Franken.
Die Begleitmassnahmen im sozialen Bereich für 20 bis 30 Millionen Franken sehen eine Erhöhung der Verbilligung der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die Schaffung eines kantonalen Fonds für die soziale und berufliche Integration und die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen vor. Das Gesetz sollte am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
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Die meisten Fraktionen sprechen von einem guten Kompromiss. Die Grünen vermissen Umweltmassnahmen, die Linksallianz will weniger Steuerereichterungen, dafür mehr Massnahmen im Sozialbereich. Die SVPU ist als einzige Fraktion gegen Eintreten und will die Reform zurückweisen. Finanzminister Roberto Schmidt ist zufrieden, dass mit Ausnahme der SVPU alle Fraktionen eintreten. Die Reform sei dringend, denn verschiedene Massnahmen werden am 1. Januar 2020 in Kraft treten müssen. Mit 113 Ja gegen 13 Nein und einer Enthaltung wird Eintreten beschlossen.
Lesen mehr dazu im «Walliser Boten» vom Mittwoch.
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