Krankheit | Wenn Angestellte trotz Krankheit arbeiten, kann dies zu Mehrkosten für das Unternehmen führen
Krank im Bett oder Virenschleuder im Büro?
Die Grippewelle hat das Wallis dieses Jahr spät erreicht - doch nun ist sie da. Eine Folge: Immer mehr Leute fehlen krankheitsbedingt bei der Arbeit.
Husten, Fieber, Kopfschmerzen. Grund genug zu Hause im Bett zu bleiben oder soll man sich trotz Krankheitssymptomen zur Arbeit "quälen"? Wie mehrere Studien aufzeigen, erscheint mindestens die Hälfte der Schweizer Angestellten einmal pro Jahr krank zur Arbeit. Personalmangel oder der Druck von Vorgesetzten sind nur zwei Gründe. Laut Ärzten ist dies aber problematisch. Einerseits könnten die Betroffenen ihre Kollegen anstecken, andererseits könnten sie so ihrer eigenen Gesundheit Schaden zufügen. Auch die Teilnehmenden einer entsprechenden rro-Umfrage sind sich nicht einig. Soll man im Krankheitsfall lieber zu Hause im Bett bleiben oder trotzdem zur Arbeit gehen? Fast zwei Drittel der Umfrageteilnehmenden gibt an, trotz Krankheitssymptomen der Arbeit nicht fern zu bleiben. Doch muss das sein?
Dario Plaschy, Regionalsekretär der christlichen Gewerkschaft, weiss von Arbeitnehmenden, die Angst haben, ihre Anstellung aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten zu verlieren oder Probleme zu machen. "Oftmals wird gearbeitet - trotz Krankheitssymptomen", so Plaschy. Je nach Branche sehe die Situation aber ein wenig anders aus. "Nehmen wir das Gastgewerbe als Beispiel. In diesem Segment - gerade während der Hauptsaison - haben viele Arbeitnehmenden das Gefühl, sie dürften nicht fehlen." Die Arbeitgebenden würden teilweise bereits nach einem Fehltag nachfragen und die Angestellten auf die Wiederaufnahme der Arbeit ansprechen. Für Plaschy steht fest: "In Branchen, in welchen ein Gesamtarbeitsvertrag besteht - und auch vom Arbeitsgesetz her - ist der Arbeitgebende in der Pflicht, die Gesundheit des Arbeitnehmenden zu respektieren." Ferner müssten Arbeitgebende, wenn sie wüssten, dass ein Arbeitnehmender krank sei, diesen heimschicken oder falls dieser bereits zu Hause sei, ihm die Zeit für den Heilungsprozess einräumen. Wenn Angestellte trotz Krankheit arbeiten, kann dies mittelfristig zu Mehrkosten für das Unternehmen führen. Nicht zuletzt dann, wenn weitere Mitarbeitende angesteckt werden. "Je nach Berufsgattung kann sich - sollte ein Mitarbeitender, welcher krank ist, trotzdem weiterarbeiten - gar das Unfallrisiko erhöhen."
Aus juristischer Sicht ist die Situation klar. Arbeitnehmende, die trotz Krankheit arbeiten, verletzen ihre Treuepflicht. Rechtlich gesehen dürften Arbeitnehmende, die sich krank fühlen, dann nicht arbeiten, wenn ihre Krankheit ansteckend ist. Auch wenn die Arbeit den Heilungsprozess verlangsamt, beziehungsweise die Krankheit gar verschlimmert, müssen sie zu Hause bleiben. Im Zweifelsfall entscheidet der Arzt. Angestellte müssten ihren Arbeitgebenden informieren, dass sie krank sind. Im Schweizerischen Obligationenrecht steht zudem geschrieben: Wird der Arbeitnehmende aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so hat ihm der Arbeitgebende für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten.
ip
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