Justiz | 26-Jähriger kaufte zwischen 2017 und Frühjahr 2019 für 20'000 Franken über zwei Kilogramm Marihuana
Gras-Händler kassiert hohe Geldstrafe
Ein junger Oberwalliser ist kürzlich wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Weil er bereits wegen desselben Delikts vorbestraft war, kassierte er eine Geldstrafe von 12'200 Franken unbedingt.
Der 26-jährige Mann kaufte zwischen 2017 und dem Frühjahr 2019 für 20'000 Franken über zwei Kilogramm von Marihuana von einer Händlerin ausländischer Herkunft. Ein Kilogramm behielt er zum Eigenkonsum zurück, den Rest brachte er im Oberwallis bei Marihuna-Konsumenten in Umlauf. Fürs Gramm Gras verlangte er dabei zehn Franken.
Der Oberwalliser ist von Staatsanwaltschaft Oberwallis bereits 2016 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer auf zwei bedingten Geldstrafe von 3200 Franken verurteilt und stand noch in der Probezeit. Mit Strafbefehl vom Februar 2020 hat die Staatsanwaltschaft die bedingte Geldstrafe von 2016 widerrufen, weil er innerhalb der Probezeit von zwei Jahren Marihuana in Umlauf brachte. Darüber hinaus ist er nun mit der erneuten Verurteilung mit einer unbedingten Geldstrafe von 9000 Franken bestraft worden.
zen
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Kommentare
Peter Fux, St. Niklaus VS - ↑16↓37
in den Knast mit solchen Leuten.
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