Justiz | Mehrere Millionen Franken Steuern hinterzogen?
Giroud droht wegen Steuerdelikten Bewährungsstrafe
Die Steuerstreitigkeiten zwischen dem Winzer Dominique Giroud und der Justiz sind noch nicht beendet. Giroud droht eine Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung.
Giroud wurde bereits im Juli 2014 von der Waadtländer Justiz wegen Steuerhinterziehung zu einer 180-tägigen Bewährungsstrafe (zu einem Tagessatz à 300 Franken) verurteilt. Die Walliser Staatsanwaltschaft ist jedoch der Ansicht, dass dieses Urteil kantonale und kommunale Steuerfragen nicht erfasse.
Gleichzeitig klagte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) wegen Steuerbetrugs. Sie geht davon aus, dass die Giroud Vins SA mehr als eine Million Franken Verrechnungssteuer nicht bezahlt hat.
Giroud abwesend
Die beiden Fälle wurden am Donnerstag vor dem Bezirksgericht in Sitten verhandelt. Die Verhandlung fand in Abwesenheit des Angeklagten satt. Der Staatsanwalt sah darin ein Zeichen fehlender aufrichtiger Reue seitens des Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft wirft Giroud vor, in den Jahren 2008 und 2009 rund 8 Millionen Franken an Kantons- und Gemeindesteuern hinterzogen zu haben. Sie nimmt zwar zur Kenntnis, dass der Angeklagte bereits wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden war. Allerdings habe es sich dabei um die Bundessteuer gehandelt. Für die kantonalen und kommunalen Steuern müsse eine zusätzliche Strafe verhängt werden.
Unter Berücksichtigung des Betrugs der Verrechnungssteuer und der Vorstrafen beantragte der Staatsanwalt eine neunmonatige Bewährungsstrafe von vier Jahren. Er forderte das Gericht auf, Giroud wegen Steuerbetrugs und Verstössen gegen das Steuerstrafrecht schuldig zu befinden.
Vier getrennte Strafverfahren
Die Verteidigung prangerte Verfahrensverbissenheit an. Die Fakten seien bekannt und die Situation absurd, sagte einer der Verteidiger. Wegen des gleichen Sachverhalts hätten die Gerichte vier getrennte Strafverfahren eingeleitet. Niemand könne mehrmals wegen desselben Vergehens verurteilt werden, sagte der zweite Verteidiger. Er kritisierte, dass jede Verwaltung ein eigenes Verfahren durchführe und schliesslich eine eigene Sanktion für die selbe Straftat verhänge.
Die Verteidigung beantragte, die von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen fallen zu lassen. Würde das Gericht dem Staatsanwalt folgen, würde Giroud zusätzlich zu der vom Bundesgericht gegen ihn verhängten Steuerstrafe von 6 Millionen Franken zu einer Geldstrafe von 800 Tagessätzen von 300 Franken verurteilt. Dies sei völlig unangemessen, sagte Giroud Anwalt.
In den Augen der ESTV geht es im Fall Giroud um mehr als um eine Person, die ihre Einkünfte nicht deklariert hat. Mehrere Gesellschaften seien involviert, und Giroud habe mit verschiedenen Hüten agiert, macht sie geltend.
Das Urteil wird schriftlich eröffnet.
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