Tourismus | Urversammlung befindet über neue Reglemente
Gemeinden Goms und Obergoms korrigieren Kurtaxenreglemente
Die Gemeinden Goms und Obergoms sowie die Obergoms Tourismus AG passen nach Gesprächen mit Vertretern der Hotellerie und der IG Zweitwohnungen Goms ihre Kurtaxenreglemente an. Neu soll die Kurtaxenpauschale für Zweitwohnungsbesitzer mit einer durchschnittlichen Auslastung von 31 Nächten statt wie bisher mit 57 Nächten berechnet werden.
Im November 2016 haben die damaligen Gemeinden Münster-Geschinen, Reckingen-Gluringen, Grafschaft, Blitzingen und Niederwald sowie die Gemeinde Obergoms neue Kurtaxenreglemente eingeführt. Gegen die Reglemente wurde von Vertretern der IG Zweitwohnungen Goms beim Bundesgericht zu verschiedenen Punkten Einspruch erhoben.
Aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom 8. Oktober 2018 mussten die Kurtaxenreglemente der Fusionsgemeinde Goms und der Gemeinde Obergoms in Bezugauf die Höhe der Durchschnittsbelegung korrigiert werden. gemeinsam mit den betroffenen Interessenvertretern wurde eine neue Durchschnittsbelegung von 31 Nächten ermittelt. Dieser Ansatz soll nun in den Kurtaxenreglementen beider Gemeinden zur Anwendung kommen, um ein einheitliches Inkasso sicherzustellen.
Die Urversammlungen beider Gemeinden werden am 28. März 2019 über die angepassten Reglemente befinden. Werden diese von der Bevölkerung angenommen und vom Kanton homologiert, können die neuen Reglemente auf den 1. November 2019 in Kraft gesetzt werden. Diese sahen ein vereinfachtes Inkasso der Kurtaxen für
pd / pan
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