Politik | Bei Verdachtsfällen auf rechtswidriges Handeln von Gemeinden
Staatliche Aufsichtsmassnahme über Gemeinden soll Warnfunktion haben
Mit der Teilrevision des Gemeindegesetzes will der Kanton Wallis eine rechtliche Grundlage schaffen, um bei Verdachtsfällen auf rechtswidrigen Handeln amtliche Untersuchungen in Gemeinden durchzuführen.
Wie die Walliser Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Freitag schreibt, hat der Staatsrat dem Grossen Rat einen Entwurf zur Teilrevision des Gemeindegesetzes übermittelt. Diese auf wenige Artikel beschränkte Revision sieht insbesondere die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vor, um die Modalitäten für die Durchführung von amtlichen Untersuchungen in den Gemeinden durch den Kanton festzulegen.
Diese staatliche Aufsichtsmassnahme, die auf einer klaren und ausdrücklichen Rechtsgrundlage beruht, hat eine Warnfunktion. Der Kanton kann eingreifen, wennder Verdacht besteht, dass die ordnungsgemässe Verwaltung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft durch rechtswidriges Handeln von einem seiner Organe oder auf andere Weise ernsthaft gefährdet oder gestört wird.
Die neue Bestimmung räumt dem mit der Untersuchung betrauten Organ, d.h. der zuständigen kantonalen Dienststelle oder einer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe, weitreichende Befugnisse ein. Dieses Organ kann die Edition von Dokumenten verlangen oder auch bei der betroffenen öffentlich-rechtlichen Körperschaft Anhörungen durchführen. Aufgrund des ermittelten Sachverhalts kann der Staatsrat im Notfall alle zweckdienlichen vorsorglichen Massnahmen treffen und ganz allgemein eingreifen, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.
zen
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