Justiz | Mit anvertrautem Geld statt zur Bank zu Spielcasinos gefahren
Geld des Chefs am Spieltisch verzockt
Ein Verkaufsberater eines Oberwalliser Geschäfts ist kürzlich von der Staatsanwaltschaft der Veruntreuung schuldig gesprochen worden. Er verspielte rund 22 000 Franken seines Arbeitgebers in verschiedenen Schweizer Spielcasinos.
Die Straftat nahm ihren Lauf, als der Chef eines Oberwalliser Fachgeschäfts für Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik seinem Angestellten im November 2018 21 700 Franken in bar aushändigte. Mit dem Auftrag, die Einnahmen der zurückliegenden Tage bei der Bank einzuzahlen. Statt zur Bank fuhr der 22-jährige Verkaufsberater aber nach Montreux ins dortige Spielcasino. Dort verspielte er noch am gleichen Abend 4000 Franken. Anderntags versuchte er, an diesem Wochenende im selben Casino den Verlust wettzumachen, was ihm mit einem Gewinn von 1000 Franken teils gelang.
Diebstahl vorgetäuscht
Am folgenden Montag meldete der junge Mann der Polizei einen Diebstahl an. Ihm seien aus dem Handschuhfach seines unverschlossenen Autos 17 000 Franken gestohlen worden, die ihm sein Arbeitgeber anvertraut habe. Die Ermittlungen der Polizei ergaben später jedoch, dass der Diebstahl gar nie stattfand.
Seinem Chef verschwieg der Angestellte am Montag darauf, dass er das Geld nicht einbezahlt hatte und verliess am Nachmittag krankheitshalber das Geschäft. Noch am selben Abend verzockte er abermals 8000 Franken im Casino in Montreux, darauf 1500 Franken im Spielsalon in Crans-Montana. Dann kehrte er nach Montreux zurück, wo er nochmals Geld verlor, sodass von den 21 000 Franken nur noch wenig übrig blieb. Damit finanzierte er sich ein Tattoo und seinen Lebensunterhalt.
Geständnis
in der U-Haft
Als der junge Mann in der Folge im Geschäft noch weitere kleine Beträge mit manipulierten Kassenzetteln erschlich, sodass die Deliktsumme auf runde 23 000 Franken anstieg, kam ihm sein Arbeitgeber auf die Schliche und er zeigte den Angestellten an.
In der zweitägigen Untersuchungshaft legte der Verkaufsberater ein Geständnis ab. Die Staatsanwaltschaft Oberwallis hat den bereits mehrfach vorbestraften Mann mit Strafbefehl vom Juli 2019 der Veruntreuung sowie der Irreführung der Rechtspflege schuldig gesprochen. Er ist mit einer auf vier Jahre bedingten Geldstrafe von 7200 Franken bestraft worden.
Darüber hinaus muss er eine Busse von 1000 Franken und die Verfahrenskosten von ebenfalls 1000 Franken zahlen. Sein Arbeitgeber kann das entwendete Geld über ein Zivilverfahren einfordern. Der junge Mann hat das Urteil akzeptiert.
Norbert Zengaffinen
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