Raumplanung | Wallis hat deutlich zu grosse Bauzone und muss diese verkleinern.
Richtpläne in letzter Minute genehmigt
Die Frist für die Umsetzung des neuen Raumplanungsrechts ist am Mittwoch abgelaufen. Der Bundesrat genehmigte in letzter Minute die revidierten Richtpläne von fünf weiteren Kantonen, darunter auch das Wallis. Acht Kantone dürfen vorläufig kein Bauland mehr einzonen. Die Kantone Jura und Wallis haben deutlich zu grosse Bauzonen und müssen diese verkleinern.
Glarus und Obwalden haben noch keinen Richtplan zur Prüfung eingereicht, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (Are) in einer Mitteilung schreibt. Der Kanton Tessin hat zwar seinen angepassten Richtplan im Juli letzten Jahres eingereicht. Dagegen sind aber noch Beschwerden hängig. Eine Genehmigung durch den Bundesrat ist erst möglich, wenn der Tessiner Grosse Rat über diese entschieden hat.
Damit dürfen die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin vorderhand kein Bauland mehr einzonen. Dasselbe gilt vorerst für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zürich und Zug, die keine gültige Regelung für die Abschöpfung von Planungsmehrwerten haben. Für diese fünf Kantone hatte der Bundesrat schon am 10. April einen Einzonungsstopp verhängt.
Wallis auf den letzten Drücker
Die Kantone Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug haben ihre revidierten Richtpläne noch gerade rechtzeitig unter Dach und Fach gebracht. Jura und Wallis haben laut Are deutlich zu grosse Bauzonen. Sie müssen mit einem Rückzonungsprogramm aufzeigen, wie und bis wann sie diese verkleinern wollen.
Die Bauzonen des Kantons Basel-Landschaft sind zwar insgesamt nicht zu gross bemessen. Der Bundesrat kritisiert aber, dass sich der Richtplan nicht zum Umgang mit den Bauzonen äussert, die in vielen ländlichen Gemeinden überdimensioniert sind.
Damit bestehe im ländlichen Raum ein sehr hohes Risiko, dass hauptsächlich in diesem Raum gebaut werden werde, schreibt das Are. Das widerspreche den Zielen des revidierten Raumplanungsgesetzes und des kantonalen Raumkonzepts. Der Bundesrat hat den Richtplan daher abgeändert und einen Rückzonungsauftrag an die Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen erteilt.
Einzonungsstopp trotz Richtplan
Der Kanton Freiburg hat in seiner Planung eher knapp bemessene Wohn-, Misch- und Zentrumszonen vorgesehen. Der Bundesrat ordnete daher an, dass die Arbeitszonen, für welche noch Reserven vorhanden sind, insgesamt nicht zunehmen dürfen.
Auch der Kanton Zug lastet seine Wohn-, Misch- und Zentrumszonen gut aus. Er will grundsätzlich auf substanzielle neue Einzonungen verzichten. Wegen der noch nicht in Kraft gesetzten Regelung zur Mehrwertabgabe gilt in Zug trotz genehmigtem Richtplan vorläufig ein Einzonungsstopp.
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