WKB | Jean-Daniel Papilloud war nicht der Einzige. Weitere brisante Personalie in der Alkopharma-Affäre
Früherer WKB-Verwaltungsrat war Anwalt für Alkopharma
Wallis | Ein ehemaliger Verwaltungsrat der Walliser Kantonalbank hat als Anwalt für Alkopharma gearbeitet. Dies wirft Fragen auf.
Die Alkopharma-Affäre zieht weitere Kreise. Wie der «Nouvelliste» gestern berichtete, war Jean-Yves Bonvin als Anwalt für das Pharmaunternehmen Alkopharma tätig. Pikant: Bonvin agierte auch als Verwaltungsrat der Walliser Kantonalbank (WKB). Die Frage nach Interessenkonflikten steht im Raum. Nach dem ehemaligen Präsidenten Jean-Daniel Papilloud ist Bonvin bereits das zweite ehemalige Verwaltungsratsmitglied mit einem problematischen Bezug zum Pharmakonzern, der 2013 in Konkurs ging.
Papillouds
zweifelhafte Nähe
Im Kern der Affäre geht es um einen Kredit, den die WKB der Alkopharma vergeben hatte. Papilloud war damals Chef der Bank und später Verwaltungsratspräsident. Die Kreditvergabe resultierte in einem Verlust für das Walliser Bankinstitut über 21,6 Millionen Franken – und vielen offenen Fragen. Papilloud wird eine zweifelhafte Nähe zur besagten Firma vorgeworfen. In Westschweizer Medien wurde angedeutet, dass beim Darlehen an Alkopharma nicht der bei der WKB übliche Vergabeprozess eingehalten worden sei, der Bankchef habe in diesem Darlehensgeschäft offenbar seine Kompetenzen überschritten. Bekannt ist, dass Papilloud und der ehemalige Geschäftsführer von Alkopharma sich privat nahestanden. Im Mai 2018 ist der ehemalige Vorzeige-Banker «aus persönlichen Gründen im Interesse der Bank» zurückgetreten.
Nachdem zwei unabhängige Gutachten gezeigt hatten, dass Papillouds Vorgehen in der Alkopharma-Affäre juristisch fragwürdig ist, musste der Verwaltungsrat handeln und hat im Dezember 2018 eine Zivilhaftungsklage gegen ihren Ex-VR-Präsidenten eingereicht. Mit der Klage will die Kantonalbank Papilloud für die im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft erlittenen Verluste von 21,6 Millionen Franken zur Rechenschaft ziehen.
«Sehe keinen
Interessenkonflikt»
Der nun in die Kritik geratene Jean-Yves Bonvin war von 2002 bis 2013 im Verwaltungsrat der WKB. 2009 war er an zwei Sitzungen beteiligt, an welchen die Kreditvergabe über 85 Millionen Dollar für die Alkopharma behandelt wurden. Am 24. August stimmte er ab, am 26. Oktober – das Datum der zweiten Sitzung – trat er in den Ausstand. Mit gutem Grund: In der Zwischenzeit wurde Bonvin von der Alkopharma als An-
walt engagiert. Gegenüber dem «Nouvelliste» bestreitet er indes einen Interessenkonflikt. Diesbezüglich habe er nichts zu befürchten, sämtliche Richtlinien seien eingehalten worden, und die WKB sei betreffend das Mandat im Bilde gewesen. Vielmehr hätten beide Unternehmen von seinen Dossier-Kenntnissen profitieren können, so Bonvin. Eine Aussage, die möglicherweise juristische Instanzen zu prüfen haben. Jean-Yves Bonvin blieb bis 2013 Anwalt von Alkopharma. Er verteidigte das Unternehmen im Fall um das Krebsmedikament Thiotepa. Seit 2007 hatte der Konzern rund 96 000 Dosen des Medikaments mit einem gefälschten Verfallsdatum versehen.
Verjährung verhindern
Die WKB wollte die neuen Fakten auf Anfrage nicht kommentieren. Bekannt ist, dass im September der juristische Prozess gegen Papilloud startet, nachdem der Ex-Präsident vor rund einem Monat nicht vor dem Friedensrichter erschienen ist. Bekannt ist weiter, dass die Walliser Regierung die WKB dazu aufgefordert hat, eine Verjährung des allfälligen Deliktes zu vermeiden. Konkret sollen Kader- sowie Verwaltungsratsmitglieder, die zum Zeitpunkt der Kreditvergabe aktiv waren, auf die Verjährung verzichten. Die Kreditvergabe war 2009. Die Verjährungsfrist dauert zehn Jahre. bra
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