Justiz | Vorwurf der Ehrverletzung
Freispruch für Gebrüder Mathier
Das Bezirksgericht Leuk und Westlich-Raron hat die Oberwalliser Winzer-Brüder Diego und Yvo Mathier vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Der Rechtstreit mit dem Weinhändler Antonio Pinho, einem ehemaligen Geschäftspartner, zog sich über mehrere Jahre hin.
Die Querelen zwischen den früheren Partnern arteten wegen Vertragsstreitigkeiten 2010 aus. Und wurden auch in der Öffentlichkeit ausgetragen. Dies, nachdem die SRF-Sendung «Rundschau» 2014 von einem angeblichen «Wein-Betrug» im Wallis berichtete.
Wie die Anklageschrift rekapituliert, warf der Unterwalliser Weinhändler Antonio Pinho im Beitrag und in dessem Nachgang den Gebrüder Mathier vor, die von ihm gelieferten Trauben unter falscher Herkunftsbescheinigung eingekellert zu haben. In Interviews mit dem «Walliser Boten» und auf «rro» wies Diego Mathier diese Vorwürfe zurück. Und stellte dabei unter anderem die Glaubwürdigkeit des Traubenlieferanten infrage. Dieser habe gegenüber den kantonalen Kontrolleuren falsche Herkunftsbezeichnungen angegeben. Yvo Mathier seinerseits hat laut Anklageschrift mehreren Medienvertretern eine Mail geschrieben, wo dem ehemaligen Geschäftspartner zwielichte Beziehungen nachgesagt werden.
Das wiederum liess sich Pinho und dessen Frau nicht gefallen. Sie erhoben Anzeige wegen übler Nachrede sowie Verleumdung. Was die Staatsanwaltschaft als erwiesen ansah. Das Bezirksgericht Leuk und Westlich-Raron sieht das anders. Mit Urteil vom 8. Juni 2018 sprach es die Brüder Mathier vom Vorwurf der üblen Nachrede sowie der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb frei.
Während die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht, können die Parteien innert zehn Tagen Berufung anmelden. Die Verfahrenskosten in der Höhe von 3000 Franken gehen zu Lasten des Kantons. Ebenso muss der Staat Wallis den Beschuldigten Parteienentschädigungen von 9600 respektive 11000 Franken bezahlen.
David Biner
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