Justiz | Basler Flüchtlingshelferin Anni Lanz vor Walliser Kantonsgericht abgeblitzt

Erstinstanzliche Verurteilung bestätigt

Die Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz (links) kommt am Mittwoch zu ihrem Berufungsverfahren am Kantonsgericht Sitten, weil sie beschuldigt wird, einen Flüchtling illegal in die Schweiz zurückgebracht zu haben.
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Die Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz (links) kommt am Mittwoch zu ihrem Berufungsverfahren am Kantonsgericht Sitten, weil sie beschuldigt wird, einen Flüchtling illegal in die Schweiz zurückgebracht zu haben.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 21.08.19 1
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Das Walliser Kantonsgericht hat die Busse von 800 Franken gegen die Basler Flüchtlingshelferin Anni Lanz wegen Fluchthilfe am Mittwoch bestätigt.

Am Mittwoch musste sich die Basler Flüchtlingshelferin Anni Lanz vor dem Walliser Kantonsgericht in Sitten wegen Förderung der illegalen Einreise verantworten. Lanz hatte auf einen Freispruch gehofft. Doch es kam anders. Das Kantonsgericht hat die erstinstanzliche Busse von 800 Franken gegen die Basler Flüchtlingshelferin Anni Lanz wegen Fluchthilfe bestätigt. Amnesty International bedauert das Urteil und sprach von einer "traurigen Niederlage" für alle Menschen, die sich für die Rechte von Migranten, Asylbewerbern oder ausgeschafften Personen engagierten. Lanz habe aus reinem Mitgefühl gehandelt, die Sanktionierung ihres Handelns sei überaus ungerecht, sagte Muriel Trummer von Amnesty International Schweiz, die am Prozess dabei gewesen war.

Lanz hatte das erstinstanzliche Urteil angefochten. Sie und ihr Verteidiger hatten einen Freispruch oder eine symbolische Busse von einem Franken erreichen wollen. Lanz wird von mehreren Menschenrechtsorganisationen unterstützt. Diese wollen sie auch bei einem allfälligen Gang ans Bundesgericht begleiten.

Die frühere Generalsekretärin der Organisation Solidarité sans frontières hatte im Februar 2018 versucht, einen afghanischen Asylbewerber in die Schweiz zurückzubringen, der nach Italien ausgeschafft worden war. Der Mann hatte der afghanischen Armee angehört und war zu Verwandten in die Schweiz geflüchtet, wo er von der Tötung seiner Frau und seines Kindes in Afghanistan erfuhr. Der unter einem schweren posttraumatischen Belastungssyndrom leidende Mann war in der Schweiz vier Mal in einer psychiatrischen Klinik und versuchte sich mehrmals das Leben zu nehmen. Lanz lernte ihn im Ausschaffungsgefängnis in Basel kennen. Nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war, wurde er nach Italien ausgeschafft. Da er dort nie ein Asylgesuch gestellt hatte, verweigerten die italienischen Behörden laut einem Bericht der Wochenzeitung WOZ seine Aufnahme in ein Asylzentrum. In Mailand fand er sich mitten im Winter ohne Gepäck, warme Kleidung, Papiere und Medikamente auf der Strasse. Lanz entschied sich, den Mann in die Schweiz zurückzubringen. Beim Grenzposten in Gondo wurden die beiden im Wagen eines weiteren Fluchthelfers angehalten. Der Flüchtling, der weder gültige Reisepapiere noch ein Visum hatte, wurde nach Italien zurückgeschafft.

wh
21. August 2019, 16:21
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Kommentare

  • Arthur Heinzmann, Visp - vor 6 Jahre ↑10↓3

    Bei aller Sympathie; Gesetze erfüllen nur ihren Zweck, wenn sie eingehalten werden. Wer sich darüber stellt, muss mit Konsequenzen rechnen. Ein derart mildes Urteil lohnt nicht, angefochten zu werden, nicht mal, wenn man im Recht sein sollte, was hier nicht der Fall ist.

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