Grossrat | Motion von Parlament angenommen
Finanzinspektorat soll Staatsrechnung prüfen
Die Staatsrechnung soll künftig durch das kantonale Finanzinspektorat geprüft werden.
Gemäss dem Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle (FHG) prüft der Grosse Rat die Staatsrechnung und den Geschäftsbericht und berät über deren Genehmigung. Die geltenden Gesetzesbestimmungen sehen keine Prüfung durch das kantonale Finanzinspektorat im Vorfeld der Prüfung und Genehmigung der Rechnung durch den Grossen Rat vor.
Bei einer Jahresrechnung mit Einnahmen von über 3,6 Milliarden Franken und Ausgaben von rund 3,4 Milliarden Franken (Budget 2019) sowie einer Bilanzsumme von fast 2,3 Milliarden Franken (Rechnung 2017) ist eine Prüfung gemäss Gesetzesvorschriften und Schweizer Prüfungsstandards (PS) durch das kantonale Finanzinspektorat allerdings unerlässlich.
Die vom Kanton Wallis eingeführten Gesetzesbestimmungen für die Gemeinden (Gemeindegesetz) sehen ausdrücklich eine jährliche Prüfung der Rechnung durch zugelassene Revisoren vor. Es erscheint daher nur legitim, dass auch der kantonale Gesetzgeber über verlässliche und durch eine Rechnungsprüfung abgestützte Informationen verfügt, um die Staatsrechnung zu genehmigen.
Die Kantone Waadt und Genf verfügen seit mehreren Jahren über entsprechende Gesetzesgrundlagen. Die Motion mehrerer Fraktionen wird von den C-Fraktionen (ausser der CVPO) bekämpft. Manfred Kuonen (CSPO) schlägt eine Umwandlung in ein Postulat vor. Mit 75 Ja gegen 48 Ja und einer Enthaltung wird die Motion zur Beantwortung überwiesen.
hbi
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