Verkehrssicherheit | Grundsätzliche Regeln zum Gebrauch von Fahrradträgern
Fahrradträger montieren: Worauf man achten muss
Die Walliser Kantonspolizei hat festgestellt, dass viele Benutzer von Fahrradträgern diese oftmals nicht richtig montieren und damit die Verkehrssicherheit gefährden.
Im Sommer sind Fahrradträger besonders häufig an Fahrzeugen montiert. Die Kantonspolizei hat festgestellt, dass sich viele Benutzer oft nicht ausreichend über die Vorrichtungen informieren und erinnert an folgende Regeln:
Die am Heck angebrachten Fahrradträger dürfen die Breite des Fahrzeugs auf jeder Seite um nicht mehr als 20 Zentimeter überschreiten. Die maximal zulässige Breite beträgt 2 Meter. Die Beleuchtung und das Nummernschild des Fahrzeugs müssen gemäss Mitteilung der Polizei sichtbar sein. Wenn die Halterung mit einer separaten Beleuchtung ausgestattet ist, sollte ihre Funktion vor der Abfahrt überprüft werden.
Wird das Nummernschild durch den Fahrradträger verdeckt, muss es sichtbar am Fahrradträger angebracht werden. Das Fahren mit einem durch die Fahrräder oder Ladung verdeckten Nummernschild wird bei einer Verkehrskontrolle mit einer Ordnungsbusse sanktioniert.
Viele Fahrzeuglenker stellen gemäss Kantonspolizei aus Komfortgründen Nummernschilder selbst her oder lassen sie herstellen, um diese an den Fahrradträger anzubringen, was jedoch strengstens verboten ist. Die Herstellung eines falschen Nummernschildes ist gesetzlich strafbar.
ip
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