Justiz | Mann treibt seine Frau nach der Scheidung in die Isolation
Ex-Ehefrau gestalkt
OBERWALLIS | Weil er seine Ex-Frau mit anonymen Anrufen, WhatsApp-Nachrichten und mit GPS-Trackern stalkte, ist ein 48-jähriger Oberwalliser im Dezember 2018 wegen Nötigung verurteilt worden.
Nach der Scheidung und dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, begann der Mann, seine Ex-Frau mit anonymen Anrufen zu belästigen. Später schickte er ihr wiederholt anonyme WhatsApp-Nachrichten. Darin nahm er Bezug auf ihre Handlungen, ihren jeweiligen Aufenthaltsort und die Menschen, mit denen sie Umgang hatte. Die Botschaften waren unmissverständlich so formuliert, als sei eine unbekannte Person über ihr Privatleben und ihre Aufenthaltsorte bestens informiert.
GPS-Tracker im Auto der Frau
Später stellte die Frau fest, dass in ihrem Auto drei GPS-Tracker angebracht waren. Mit diesen Geräten konnte ihr Ex-Mann auf seinem Smartphone zu jeder Zeit ihren Aufenthaltsort ausfindig machen. Die Frau fühlte sich mehr und mehr belästigt und verfolgt. Sie glaubte, mit niemandem mehr in Kontakt treten zu dürfen, weil ihre Bekannten sonst mit dem Täter Probleme bekommen würden. Das trieb sie zunehmend in die Isolation.
Die polizeilichen Ermittlungen förderten schliesslich zutage, dass ihr Ex-Mann hinter diesen Belästigungen steckte. Mit rechtskräftigem Strafbefehl von Dezember 2018 ist der Mann nun von der Staatsanwaltschaft Oberwallis der Nötigung schuldig gesprochen worden. Er wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 120 Franken bestraft. Zudem muss er eine Busse von 800 Franken sowie die Verfahrenskosten von ebenfalls 800 Franken bezahlen.
zen
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