FIFA | Etappensieg für Oberwalliser Ex-Präsidenten – Bundesanwaltschaft soll eines der beiden Verfahren eingestellt haben
Blatter will von FIFA rehabilitiert werden
Die Bundesanwaltschaft soll entschieden haben, eines der beiden Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Fifa-Präsidenten Sepp Blatter einzustellen.
Das berichteten die Zeitungen «Le Monde» und «Süddeutsche Zeitung» am Freitag. Der 84-jährige Blatter, der den Weltfussballverband bis 2015 präsidiert hatte und von der Fifa-Ethikkommission für sechs Jahre gesperrt worden war, wird demnach im Verfahren um zu billig verkaufte Filmrechte nicht weiter strafrechtlich verfolgt.
Blatter wurde vorgeworfen, er habe der Karibischen Fussballunion (CFU) Fernsehrechte zu Preisen zugeschanzt, die unter dem Marktwert gelegen hätten. Es bestand der Verdacht auf unfaires Management und Vertrauensbruch. Der Vertrag, der 2011 auslief, gewährte der CFU die Fernsehrechte an den Weltmeisterschaften 2010 und 2014 zum Preis von 600'000 Dollar – deutlich unter dem damaligen Marktwert.
An der Spitze der CFU stand damals Jack Warner aus Trinidad, der von der Fifa auf Lebenszeit ausgeschlossen worden war und von der US-Justiz wegen Korruption angeklagt worden war. Blatter sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, er habe das Dokument über die teilweise Einstellung des Verfahrens noch nicht persönlich erhalten.
Das Verfahren um Filmrechte, die zu Preisen unter dem Marktwert verkauft worden sein sollen, war Teil eines zweiteiligen Verfahrens gegen Blatter, das 2015 eröffnet worden war. Im zweiten Strafverfahren wird dem ehemaligen Fifa-Präsidenten vorgeworfen, im Februar 2011 eine umstrittene Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken an den damaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini veranlasst zu haben.
«Sobald auch der Fall Platini abgeschlossen ist, werde ich bei der Fifa einen Antrag auf Rehabilitierung stellen, da meine Suspendierung durch die Fifa-Ethikkommission aufgrund von Vorwürfen der Schweizer Justiz erfolgt ist», fügte Blatter hinzu. Eine Anfrage der Keystone-SDA bei der Bundesanwaltschaft in Bern blieb vorerst unbeantwortet.
sda
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