Justiz | Erste Verurteilung durch Staatsanwaltschaft wegen Corona trifft Wirt in einem Mittelwalliser Skiort
Nach Bierkonsum: 20 Gäste eines Bar-Restaurants flüchten vor der Polizei
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat am Freitag mittels Strafbefehl den Halter eines Bar-Restaurants im Mittelwallis wegen Widerhandlung gegen die COVID-19-Verordnung 2 verurteilt.
Wie aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hervorgeht, wurden im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle am 17. März, 20 Personen auf einer Terrasse eines Bar-Restaurants in einem Skiort im Mittelwallis beim Konsumieren von Bier ertappt, das in der Gaststätte ausgeschenkt worden war. Überstützt verliessen sie den Ort beim Eintreffen der Polizei.
Der Wirt der besagten Gaststätte wurde mit heutigem Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen den Art. 10d der Verordnung 2 COVID-19 zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen, mit Bewährungsfrist von zwei Jahren, und einer unbedingten Busse von 2000 Franken verurteilt.
pd/wn
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Kommentare
Peter Fux, St. Niklaus VS - ↑199↓41
Recht so...eine grössere Strafe wäre besser gewesen.
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Willi Jäger, Glis - ↑187↓44
Den Wirt und die Gäste sollte mann mit Namen nennen. Das wäre abschreckend.
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