Schwarzarbeit | Eröffnung der Vernehmlassung zur Gesetzesänderung
Schwarzarbeit und Lohndumping stärker bekämpfen
Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) will mittels einer Gesetzesänderung Schwarzarbeit sowie Sozial- und Lohndumping stärker bekämpfen. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Gesetzesänderung ist nun eröffnet worden.
Rechtswidrige Schwarzarbeit wurde in einer Studie von 2014 in der Schweiz auf rund 45 Milliarden Franken geschätzt, was gemäss Mitteilung des Kantons auf das Walliser BIP hochgerechnet, insgesamt 1,2 Milliarden Franken nicht deklarierten Umsatzes bedeutet. Da aufgrund dessen die Steuerverluste und die Verluste im Bezug auf Sozialabgaben gross seien, sollen mit dem vorliegenden Gesetzesvorentwurf Bestimmungen eingeführt werden können, um Schwarzarbeit, Wettbewerbsverzerrungen sowie Lohn- und Sozialdumping effizienter zu bekämpfen.
Zu den wichtigsten Änderungen des Gesetzesvorentwurfs gehören die Möglichkeit für die zuständigen Stellen, Informationen über vermutete Straftaten zu sammeln, insbesondere mittels neuer Medien. Zudem soll es für Beschäftigungsinspektoren möglich werden, einleitende Untersuchungen und Beobachtungen vor Kontrollen durchzuführen. Ferner soll der Informationstransfer zwischen den verschiedenen Behörden und den für Kontrollen und Sanktionen zuständigen Stellen vereinfacht und formalisiert werden, weiter soll die Möglichkeit bestehen, Arbeiten sofort zu unterbrechen, wenn eine Person oder ein Unternehmen der Kontrolle widerspricht oder die Zusammenarbeit verweigert wird.
Der Staatsrat hat den Vorentwurf ohne Stellungnahme zur Kenntnis genommen und das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Stellungnahmen werden bis am 15. Juni 2019 erwartet.
pd / pan
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