Brandgefahr | Erhebliche Waldbrandgefahr im Wallis
Einige Kantone haben bereits ein Feuerverbot erlassen
Der Kanton Glarus hat ein Verbot erlassen für Feuer im Wald und in Waldesnähe. Die Feuerwehr hatte in den vergangenen Tagen einige Male ausrücken müssen, um kleinere Wald- und Flurbrände zu löschen.
Das trockene Wetter in den letzten Wochen habe im Kanton Glarus zu einer erheblichen Waldbrandgefahr geführt, teilte der Kanton am Freitag mit. In Absprache mit dem Departement Bau und Umwelt gilt daher im Kanton ab sofort ein striktes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zur Waldesnähe zählen die ersten 50 Meter ab der Waldesgrenze.
Absolutes Feuerverbot
So ist es verboten ein Feuer zu entfachen, mit Holz oder Holzkohle zu grillieren, Feuerwerk abzubrennen oder Himmelslaternen steigen zu lassen. Verboten, "und auch in Zeiten ohne Feuerverbot nicht angebracht", ist auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln, schreibt der Kanton weiter. Verstösse können demnach geahndet werden. Im Schadensfall hafte der Verursacher oder die Verursacherin.
Bereits seit dem 25 März gilt im Kanton Graubünden ein generelles Feuerverbot. Über Ostern will die Kantonspolizei Graubünden das Einhalten des Verbots auf Grillplätzen, Spazierwegen und Ausflugszielen zusammen mit Gemeinden und Feuerwehren und privaten Sicherheitsfirmen überprüfen, wie der Kanton schreibt.
Bis Karfreitag habe sich die Bevölkerung an das Feuerverbot gehalten. Lediglich im Flimserwald seien zwei Personen verzeigt worden, weil sie im offenen Wald eine selbsterstellte Grill-Feuerstelle betrieben.
Weite Teile der Schweiz betroffen
Ein absolutes Feuerverbot im Freien gilt auch im Nordtessin, im Sottoceneri sowie im Zentraltessin. Darüber hinaus ist in vielen Kantonen die Waldbrandgefahr erheblich, so unter anderem in den Kantonen Nidwalden, Obwalden, Uri sowie in Teilen der Kantone St. Gallen, Bern, Wallis, Solothurn, Jura, Basel-Stadt und Basel-Land, Appenzell Innerrhoden und Appenzell-Ausserrhoden.
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