Grosser Rat | Parlament will Kulturförderungsgesetz ändern
Ein neuer Fonds für Kulturgüter
Das Parlament will das sprachliche und kulturelle Erbe des Wallis besser unterstützen. Aus diesem Grund soll ein Fonds eingerichtet werden, der jährlich mit 75'000 Franken gespiesen wird. Eintreten wurde nicht bestritten.
Im Kulturförderungsgesetz sind folgende Themenbereiche definiert: das bewegliche Kulturerbe, insbesondere konkrete Gegenstände, das dokumentarisches Kulturerbe wie Archive, Bibliotheken oder digitale Daten, das immaterielle Kulturerbe wie Traditionen und traditionelle kollektive Fähigkeiten und das sprachliche Kulturerbe.
Das Kulturförderungsgesetz will unterstützende Massnahmen für Kultur-Errungenschaften leisten, die eine bedeutende Verbindung zum Kanton aufweisen und für diesen von erheblichem Interesse sind. Die Bewahrung des Erbes von lokalem Interesse liegt im Verantwortungsbereich der Gemeinden, wobei der Kanton die Rolle des Ratgebers und Koordinators übernehmen kann.
Finanzbedarf von 400'000 Franken
Die am Dienstag diskutierten Änderungen des Kulturförderungsgesetzes betreffen einerseits Präzisierungen des inzwischen bereits 22 Jahre alten Gesetzestextes. Andererseits will man einen Fonds schaffen, der jährlich mit 75'000 Franken aus dem Kantonsbudget gespiesen wird. Die Gelder will man für verschiedene Projekte bereitstellen. Auch sollen verschiedene Museen wie etwa das Weinmuseum in Salgesch oder das Suonenmuseum in Ayent finanzielle Unterstützung im Rahmen eines Leistungsmandats erhalten.
Die Berücksichtigung solcher Institutionen wird einen allmählichen Anstieg der finanziellen Mittel zwischen 100'000 bis 300'000 Franken verursachen. Dazu reichen die 75'000 Franken bei weitem nicht aus, die der Kanton in den neuen Fonds speisen will. Insgesamt müssen zusätzliche Mittel im Betrag von 400'000 Franken mobilisiert werden, damit alle vom Gesetz vorgesehenen Förderungs- und Unterstützungsmassnahmen, inklusive Erwerbe durch den Fonds, umgesetzt werden können. Diese Mittel sollen dank Mäzenen bereitgestellt werden oder aus Nachlässen stammen. Um das besondere kantonale Interesses eines Projekts oder Gegenstand einschätzen zu können, soll eine Expertenkommission eingesetzt werden.
«Woher stammen die restlichen Gelder?»
Das Parlament war sich gestern im Grundsatz einig, dass es die vorgeschlagenen Massnahmen braucht. Alex Schwestermann von der CSPO legte dabei grossen Wert, dass insbesondere der Oberwalliser Dialekt und das Patois im Unterwallis berücksichtigt und aufgewertet wird. Johann Woeffray von der CVPU stellte die (berechtigte) Frage in den Raum, woher die restlichen 325'000 Franken stammen sollen, die für die breite Unterstützungspalette benötigt werden. Eintreten wurde nicht bestritten. Die erste Lesung findet am kommenden Freitag statt.
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