Justiz | Die Suche nach dem Wilderer des Reckinger Wolfs war für die Justiz erfolglos
Der Abschuss blieb ein ungelöstes Rätsel
Goms. Der Wolf von Reckingen wurde im November 1998 erlegt. Der Fall beschäftigte die Schweizer Justiz mehrere Jahre. Ein Tatverdächtiger im bisher einzigen Oberwalliser Wilderer-Fall wurde festgenommen, das Verfahren jedoch eingestellt.
Das Raubtier lief am 25. November 1998 irgendwo im Reckinger Wald vor die Flinte eines treffsicheren Schützen. Das Untersuchungsrichteramt Oberwallis verdächtigte damals einen Gommer, am unerlaubten Abschuss beteiligt gewesen zu sein. Am 27. April 1999 um 9.15 Uhr wurde der Mann in seiner Wohnung verhaftet, nach wiederholten Befragungen wurde er am Abend des gleichen Tages aus der Haft entlassen. Im Mai 2000 eröffnete der Untersuchungsrichter ein Strafverfahren, stellte dieses im Dezember 2000 aber wieder ein.
Am 6. September 2001 hiess das Kantonsgericht die Berufung des Staatsanwalts gegen die Einstellung des Verfahrens gut und wies die Sache zur Wiederaufnahme des Verfahrens an den Untersuchungsrichter zurück. Am 13. Dezember 2002 stellte der Untersuchungsrichter das Verfahren jedoch erneut ein.
Dieser erste in der Schweiz nach über 50 Jahren erlegte Wolf beschäftigte die Justiz mehr als sechs Jahre. Der Schütze konnte nie ermittelt werden. Der vermeintliche «Wolfsfrevler» geriet durch die Anschuldigungen öffentlich in Misskredit und verlor als Folge der Wolfsgeschichte auch seine Arbeitsstelle. Er verlangte deshalb vom Staat Wallis Schadenersatz und Genugtuung. Der Untersuchungsrichter sprach ihm 6200 Franken zu.
Nur 1200 statt 58000 Franken
Damit war er nicht einverstanden. Am 13. Februar 2003 beantragte er mit einem Entschädigungsbegehren, der Kanton Wallis habe ihm eine Entschädigung für den Lohnausfall und den sonstigen materiellen Schaden in Höhe von 38134 Franken sowie eine Genugtuung von 20000 Franken zu bezahlen. Die Strafkammer des Kantonsgerichts reduzierte die Summe, sprach ihm dann lediglich eine Genugtuung von 1200 Franken zu und wies die weitergehenden Begehren ab. Das Bundesgericht hiess später zweimal eine Beschwerde des Mannes gut. Die Kantonsrichter mussten ein drittes Mal über die Entschädigung des Mannes urteilen… Der Abschuss des Reckinger Wolfs blieb für die Justiz hingegen ein ungelöstes Rätsel.
Elf tote Wölfe im Wallis seit 1998
Der Reckinger Wolf war 1998 der erste Wolf, der nach über 50 Jahren im Wallis erlegt wurde. Bis heute sind seit der Rückkehr des Wolfs in die Schweiz Ende der 1990er-Jahre insgesamt 24 Tiere tot gefunden worden. Sechs wurden gewildert, neun legal abgeschossen, neun wurden von einem Zug oder Auto überfahren oder irrtümlich geschossen. Zwölf Wölfe wurden im Wallis seit dem Jahr 2000 zum Abschuss freigegeben. Sieben Wölfe wurden erlegt. Im Schnitt nach 32 Tagen. Ein Wolf im Goms wurde 2013 bereits am vierten Tag erlegt, jener 2010 in Montana am siebten. Den Wolf im Herens/Ginals im Jahr 2000 erwischte es erst nach drei Monaten. Der letzte Wolf wurde am 16. Dezember 2016 in der Region Ergisch erlegt. Das Tier gehörte zum Augstbord-Rudel. Eine zweite Abschussbewilligung verstrich. Sämtliche bisherigen Wolfsabschüsse erfolgten durch die Berufswildhüter, wie die Kantonale Dienststelle für Jagd im letzten Jahr auf eine Anfrage im Parlament bekannt gab. Insgesamt gabs im Wallis elf tote Wölfe, drei wurden gewildert (Reckingen, Raron und Val d’Anniviers) und ein Tier wurde am 14. Januar 1999 auf dem Simplonpass von einem Schneepflug erfasst. Im Fall vom Val d’Anniviers ermittelt die Walliser Staatsanwaltschaft ebenfalls.
hbi
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