Tourismus | Gläubigerversammlung im Nachlassstundungsverfahren um die Bergbahnen Hohsaas
Den Hals aus der Schlinge gezogen
Noch bevor die Frist für die Zustimmungserklärung zum Nachlassvertrag der Bergbahnen Hohsaas verstrichen ist, haben genügend Gläubiger diesem zugestimmt und damit den Konkurs des Bergbahnunternehmens abgewendet.
An der heutigen Gläubigerversammlung im Mehrzweckgebäude der Gemeinde Saas-Grund orientierten Nachlassverwalter Philipp Possa sowie die Bergbahnverantwortlichen unter CEO Bruno Ruppen die Gläubiger über den Geschäftsgang während der Nachlassstundung und erläuterten die aktuelle Vermögenslage.
Seitens der Gläubiger gibt es angemeldete Forderungen in Höhe von rund 6,5 Millionen Franken. Gemäss dem Nachlassvertrag müssten die Gläubiger auf 90 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Die Mehrheit der Gläubiger hat diesem Vorschlag inzwischen zugestimmt. Wohl auch deshalb, weil sie im Falle eines Konkurses komplett leer ausgegangen wären.
Die Frist für die Zustimmungserklärung zum Nachlassvertrag läuft noch bis am 14. Januar 2020. An der gestrigen Gläubigerversammlung wurde darüber nicht abgestimmt. Die Versammlung war rein informativer Natur.
Für eine Annahme des Nachlassvertrags brauchte es 50 Prozent der Gläubiger, die zwei Drittel der Schuldensumme vertreten, oder 25 Prozent der Gläubiger mit drei Vierteln der Schuldensumme.
Im konkreten Fall lagen die Quoren für eine Annahme des Vertrags bei 334 Gläubigern mit Kapitalforderungen von 4 Millionen Franken (Quorum 1) beziehungsweise 167 Gläubigern mit Kapitalforderungen von 4,5 Millionen Franken (Quorum 2). Noch vor der Gläubigerversammlung wurde das grosse Quorum mit 377 erhaltenen Zustimmungen erreicht, was laut Possa recht selten sei.
Ruppen begründet diese Zustimmung nicht zuletzt mit dem Umstand, dass viele der Gläubiger von den Bergbahnen Hohsaas abhängig sind: «Viele Gläubiger sind selbst aus dem Tal und wissen um die Bedeutung der Bergbahnen. Bei einer Konkurseröffnung über die Bergbahnen Hohsaas wären alle Betriebsbewilligungen erloschen. Folglich hätten sämtlichen Anlagen stillgelegt und die Bewilligungen neu eingeholt werden müssen. Dieser Prozess hätte ein bis zwei Jahre gedauert und wäre auch sehr kostenintensiv gewesen, zumal dann strengere Auflagen hätten erfüllt und damit Investitionen getätigt werden müssen, die eigentlich gar nicht nötig gewesen wären.» Mit der Zustimmung der Gläubiger zum Nachlassvertrag bleibt dieses Horror-Szenario für die Destination eine Dystopie.
Die Bergbahnen Hohsaas sind damit über den Berg. Oder zumindest fast. Für eine erfolgreiche Annahme des Nachlassvertrags braucht es noch die Zustimmung der morgigen Urversammlung von Saas-Grund zum Schuldenschnitt sowie einer Aktienkapitalherabsetzung von 85 Prozent. Und nicht zuletzt muss übermorgen auch noch die ausserordentliche Generalversammlung der Bergbahnen Hohsaas grünes Licht zum AK-Schnitt geben.
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mk
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