Überlebensrate bei Herzstillstand verbessern

«Defibrillatoren rasch und optimal einsetzen»

Das lebensrettende Gerät beim Bahnhof in Visp.
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Das lebensrettende Gerät beim Bahnhof in Visp.
Foto: 1815.ch

Ein Defibrillator beim Konsum in Guttet-Feschel
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Ein Defibrillator beim Konsum in Guttet-Feschel
Foto: zvg

Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten
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Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch /rul 22.08.14 0
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Das Kantonsarztamt hat ein Konzept und einen Aktionsplan zur Verbesserung der Überlebensrate bei Herzstillstand entwickelt. Unter anderem soll ein Inventar der verfügbaren Defibrillatoren entstehen.

Das Konzept, dass im Auftrag des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur entstanden ist, beinhaltet unter anderem eine möglichst vollständige Bestandsaufnahme von Defibrillatoren im Kanton Wallis. Weiter soll ein Grossteil der Bevölkerung für deren Verwendung sowie in Erste Hilfe ausgebildet werden. Das Konzept ist zugleich die Antwort auf das Postulat der PLR-Fraktion, durch den Grossratssuppleanten Stéphane Ganzer, das im Parlament im September 2012 eingereicht worden war.

Wie Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten auf Anfrage von 1815.ch erklärt, handelt es sich um ein Inventar, dass gemacht werden soll. «Zusätzlich sieht das Konzept die Verbesserung der Kompetenz der Bevölkerung in Bezug auf die lebenserhaltenen Massnahmen vor; insbesondere bei einem Herzstillstand.» Das Inventar soll es der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO) künftig erlauben, im Bedarfsfall erlauben, rasch Auskunft zu geben, wo sich der nächste Defibrillator befindet. Dies hat den Vorteil, dass die vorhandenen Defibrillatoren rasch und optimal eingesetzt werden können.

Im Kanton Wallis gibt es keine spezifischen Gesetze oder Vorschriften bezüglich der Installation von Defibrillatoren. Somit sind Gemeinden, Organisationen und auch Privatpersonen frei, einen Defibrillator anzuschaffen und zu installieren. «Dies machen beispielsweise bereits Grossverteiler in grösseren Zentren, die SBB an gewissen Bahnhöfen und auch einzelne Gemeinden.» Generell müssen die Defibrillatoren im öffentlichen Raum nicht gemeldet werden. «Wir empfehlen aber, der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO - 144) zu melden, wenn man einen Defibrillator angeschafft oder installiert hat.»

Defibrillatoren, welche in der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, sind im Prinzip automatisch oder halbautomatisch. Dies erlaubt eigentlich die Benutzung durch jeden - ohne spezifische Vorkenntnisse. Die Defibrillatoren führen den Anwender von Schritt zu Schritt.

Die Ausbildung der Bevölkerung geschieht laut Waeber-Kalbermatten mehrheitlich durch die Nothelferkurse und die Samaritervereine. «Der Umgang mit den Geräten ist in der Regel selbsterklärend. Es ist bei einem Herzstillstand aber ebenso wichtig, dass die Grundregeln der Herz-/Lungenwiederbelebung sowie der lebensrettenden Sofortmassnahmen bekannt sind und sofort angewendet werden, damit bis zum Eintreffen des Defibrillators keine kostbare Zeit verlorengeht.»

Im Konzept wird deshalb vorgeschlagen, diese Informationen regelmässig an die Bevölkerung zu übermitteln. «Dies geschieht etwa mit einer Gesundheitsseite in den Medien, zugleich gilt es aber auch zu prüfen, wie diese Inhalte am besten bereits jungen Menschen wie Sekundarschülern, Lernenden oder Studierenden vermittelt werden können», so Waeber-Kalbermatten weiter.

22. August 2014, 07:00
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