Bauen | Mindestens zehn Häuser betroffen
In Verbier wird das Bauen massiv eingeschränkt
Das Bauen in Verbier wird massiv eingeschränkt. Nachdem die Lex Weber den Bau von Zweitwohnsitzen nicht mehr erlaubt, sind nun auch neue Häuser als Erstwohnsitze aufgrund der eigenen Gemeindeordnung nur noch eingeschränkt möglich, wie die Westschweizer Zeitung "Le Matin Dimanche" berichtet.
Ein neuer Entscheid des Walliser Kantonsgerichts blockiert auf dem halben Gemeindegebiet jeden Neubau. Das Gericht verbot in einem Streit zwischen Einzelpersonen den Bau eines luxuriösen Chalets in einem bestimmten Wohngebiet. Es entschied, dass das Projekt gegen die kommunalen Vorschriften verstosse. Die betroffen Zone sei für Zweitwohnungen von Einzelpersonen oder Gruppen reserviert. Der Entscheid gilt für einen Bereich, in dem mindestens zehn Häuser auf die Baugenehmigung warten. Die Gemeinde und der betroffene Eigentümer haben noch nicht entschieden, ob sie den Fall vor das Bundesgericht bringen werden.
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