Sterbehilfe | Handlungsfreiheit der Pflegeheime müsse beibehalten werden
Avalems bekräftigt Standpunkt zum Thema Sterbehilfe
Im Hinblick auf die in Kürze anstehende Verhandlung des Gesundheitsgesetztes mit einem Artikel zur Begleitung am Lebensende im Walliser Grossrat, spricht sich Avalems, die Vereinigung der Walliser Alters- und Pflegeheime, gegen eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in den Institutionen im Wallis aus.
Gemäss Mitteilung von Avalems müsse die Autonomie jeder Institution gewährleistet bleiben. Allerdings, so heisst es weiter, müssten Bewohner vor deren Einzug in ein Heim transpartent darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie die Sterbehilfe in der jeweiligen Einrichtung gehandhabt werde.
Die neue Version des Entwurfs eines Gesundheitsgesetztes wird von der Vereinigung unterstützt, jedoch wird beantragt, dass der Artikel 18 (Begleitung am Lebensende) des Gesetzesentwurfs eine Neuformulierung erfährt, da dieser im derzeitigen Zustand offen für jegliche Interpretationen sei und es an Klarheit über die Rolle der Institutionen fehle.
pd / pan
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