Kirche | Pfarrei Visp sagt alle Gottesdienste vom Wochenende vom 14. und 15, März ab
Erstkommunion- und Firmenfeiern verschoben
Nach Gesprächen mit den kantonalen Behörden wurden vonseiten des Bistums Sitten neue Massnahmen beschlossen.
Wie es am Freitag vonseiten des Bistums Sitten hiess, ist Bischof Jean-Marie Lovey am Donnerstag von Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten und von Kantonsarzt Christian Ambord kontaktiert worden. Der Staatsrat habe die Kirchenverantwortlichen bei einem Treffen darum gebeten, die Präventionsmassnahmen weiter zu verstärken. Insbesondere gehe es darum «alles daran zu setzen, Kontakte mit besonders gefährdeten Risikogruppen (ältere, kranke und immungeschwächte Menschen) zu vermeiden, da das Virus von Personen, die es in sich tragen ohne es zu wissen, übertragen werden kann».
Vor diesem Hintergrund habe Bischof Jean-Marie Lovey in Absprache mit den kantonalen Behörden beschlossen, die folgenden Weisungen zu erlassen:
Personen aus den gefährdeten Risikogruppen oder Menschen, welche Krankheitssymptome aufweisen sollten angehalten, werden zu Hause zu bleiben.
Alle für diesen Frühling im Bistum Sitten geplanten Firmungen werden verschoben. Da das Ende der Epidemie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, würden derzeit keine alternativen Termine festgelegt. Das bischöfliche Ordinariat werde zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informieren.
Auch alle für diesen Frühling geplanten Erstkommunionfeiern werden verschoben. Man schlage vor, diese im Herbst dieses Jahres zu feiern.
Da die Schulen bis Ende April geschlossen sind, entfallen auch die Schulmessen. Diese Massnahme gelte auch für die Zeit nach der Wiedereröffnung der Primarschulen.
Die Kirchenverantwortlichen empfehlen, Beerdigungen im kleinen Kreis und alleine mit den engsten Angehörigen zu feiern. Bei solchen Abdankungsfeiern sei auf den Gebrauch von Weihwasser zu verzichten.
Gewöhnliche Werktags- und Sonntagsmessen oder andere Feiern wie das Ostertriduum würden die Behörden derzeit nicht verbieten. Diese Feiern seien aber auf 50 Teilnehmer zu beschränken. Ausserdem gäbe es vonseiten der Behörden weitere praktische Vorschläge für die Durchführung:
- Falls die Werktagsmessen in kleinen Kapellen gefeiert werden, sollen sie in die Pfarrkirche verlegt werden, damit ein Abstandhalten ermöglicht wird.
- Ein Plakat des BAG mit den bekannten Präventionsmassnahmen kann zur Erinnerung am Eingang der Kirche angebracht werden.
- Die üblichen Kollekten können durchgeführt werden, indem man einen Opferkorb am Ausgang der Kirche aufstellt, anstatt diesen zirkulieren zu lassen.
Die Pfarreien seien eingeladen, auf Möglichkeiten hinzuweisen, wie die Gläubigen trotz dieser Einschränkungen an der Eucharistie teilhaben können (Fernsehgottesdienste, geistige Kommunion).
Diese Massnahmen gelten vorläufig bis am 30. April 2020.
pd/tma
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