Gesundheit | Walliser Alters- und Pflegeheime und Ärztegesellschaft spannen noch enger zusammen
Eine Charta für eine besser koordinierte Pflege
Zur Der Dachverband der Walliser Alters- und Pflegeheime (AVALEMS) und die Walliser Ärztegesellschaft (VSÄG) haben zur Förderung der Zusammenarbeit eine gemeinsame Charta erstellt. Damit soll ein weiterer Schritt hin zu einer besser koordinierten Pflege garantiert werden.
Gemäss Mitteilung regelt die gemeinsame Charta die partnerschaftliche Zusammenarbeit auf medizinischer Ebene, beschreibt die generellen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Hausärzte bei der Behandlung ihrer Patienten in Alters- und Pflegeheimen (APH) wie auch die der Heime.
«Die Charta definiert die Modalitäten der Zusammenarbeit so genau wie möglich, um den Bewohnern der Walliser Alters- und Pflegeheime in einem respektvollen, partnerschaftlichen Rahmen hochwertige medizinische Leistungen zu bieten, ohne dabei die jeweiligen Kompetenzen der beteiligten Leistungserbringer infrage zu stellen», halten AVALEMS und VSÄG in der gemeinsamen Mitteilung fest.
Dieses Projekt stehe im Einklang mit dem Bemühen der AVALEMS um eine kontinuierliche Verbesserung der Heimbetreuung.
Harmonisiertes Qualitätsmanagement in APH
Seit 2016 arbeiten die Walliser APH an der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems. Im Rahmen der von der Dienststelle für Gesundheitswesen festgesetzten Frist haben die Walliser APH den ersten Teil der dafür erforderlichen Schritte abgeschlossen. Dies wurde 2018 durch positive Audit-Ergebnisse der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) bestätigt.
Um die «Qualivista»-Zertifizierung zu erlangen und den kantonalen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die APH nun rund 60 neue Qualitätskriterien erfüllen. Die vorliegende Charta und die dazugehörigen Musterverträge bilden laut AVALEMS und VSÄG «einen weiteren Schritt auf dem Weg der APH zum Erreichen ihrer Qualitätsziele».
pd/msu
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