Justiz | Gefahren für die Masten seien bekannt
Beschwerde gegen Hochspannungsleitung Chamoson-Chippis abgewiesen
Die Arbeiten für die Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis im Unterwallis müssen nicht unterbrochen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und die Beschwerde von Privatpersonen sowie von den Gemeinden Grône und Chippis abgewiesen.
Die Beschwerdeführer verlangten vom Bundesamt für Energie (BFE) einen sofortigen Baustopp sowie die Detailpläne und die beschlossenen Sicherheitsmassnahmen für den Bau jener Masten, die aufgrund der Lage und Geologie in besonders gefährlichem Gebiet geplant sind.
Das für die Sache zuständige Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) wies die Begehren ab, soweit es darauf eintrat. Und auch vor dem Bundesverwaltungsgericht hatten die Beschwerdeführer keinen Erfolg, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.
Im Wesentlichen kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass die Gefahren für die Masten bekannt und im Plangenehmigungsverfahren berücksichtigt worden seien. Es bestehe darüber hinaus keine Pflicht, die Detailpläne vorzulegen, wie dies die Beschwerdeführer verlangten.
Weitere Rügen der Gegner der Hochspannungsleitung Chamoson-Chippis hat das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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