Justiz | Ehemaliger Nationalrat Yannick Buttet verzichtet nach Strafbefehl auf Rekurs
Buttet akzeptiert seine Verurteilung
Der frühere Nationalrat Yannick Buttet hat darauf verzichtet, gegen den Mitte August erlassenen Strafbefehl wegen Nötigung und unrechtmässiger Aneignung einzusprechen. Damit akzeptiert Buttet das Urteil der Walliser Staatsanwaltschaft. Dies berichtet das Onlineportal lematin.ch.
Rückblick. Mitte August verurteilte die Walliser Staatsanwaltschaft den früheren Nationalrat Yannick Buttet zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 220 Franken auf zwei Jahre Bewährung. Grund: Seine ehemalige Geliebte hatte gegen den CVP-Politiker wegen einer Stalking-Affäre Anzeige eingereicht.
Der Strafbefehl lautete auf Nötigung und unrechtmässige Aneignung. Buttet soll seiner Ex-Geliebten wochenlang täglich bis zu 50 Textnachrichten geschickt haben. Weiter wurde dem 41-Jährigen vorgeworfen, zu Unrecht im Besitz eines Schlüssels zur Wohnung der Klägerin gewesen zu sein.
Buttet hatte wie die Klägerin in der Folge zehn Tage Zeit, um gegen den erlassenen Strafbefehl Rekurs einzulegen. Wie das Onlineportal lematin.ch nun schreibt, hat Buttet auf diesen Schritt verzichtet. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Festnahme im Garten
Der Fall Buttet geht zurück auf Enthüllungen der Westschweizer Zeitung «Le Temps» vom vergangenen Herbst. Das Blatt berichtete, dass die Polizei den damaligen Nationalrat im Garten seiner Ex-Geliebten in Siders aufgegriffen hatte. Der CVP-Politiker soll bei der Frau, mit welcher er eine aussereheliche Affäre gehabt hatte, so lange geklingelt haben, bis die Frau die Gesetzeshüter rief.
Buttet, der später von sechs weiteren Frauen wegen sexueller Belästigung beschuldigt wurde, kündigte am 17. Dezember nach massivem öffentlichen Druck seinen Rücktritt aus dem Nationalrat an. Der Politiker nahm auch als Vizepräsident der CVP Schweiz den Hut. Er blieb aber Gemeindepräsident von Collombey-Muraz.
sda/msu
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