Siders | Busdrama im Wallis
Eltern von Opfern des Carunglücks gehen vor Bundesgericht
Denkmal für die Opfer des Busdramas von Sierre vor drei Jahren
Foto: SDA
Die Einstellung der Untersuchung zum Busdrama von Siders, bei dem 28 Menschen ums Leben kamen, wird vor Bundesgericht angefochten. Zwei Eltern legten Rekurs gegen die von der Walliser Justiz beschlossene Verfahrenseinstellung ein.
Die Einstellung der Untersuchung zum Busdrama von Siders, bei dem 28 Menschen ums Leben kamen, wird vor Bundesgericht angefochten. Zwei Eltern legten Rekurs gegen die von der Walliser Justiz beschlossene Verfahrenseinstellung ein.
Bereits als die Walliser Staatsanwaltschaft das Verfahren am 30. Juni 2014 eingestellt hatte, legten elf Eltern von verstorbenen Kindern Rekurs dagegen ein. Sie gaben sich nicht damit zufrieden, dass die Unfallursache nicht vollständig geklärt wurde.
Für die Walliser Ermittler standen alle möglichen Ursachen im Zusammenhang mit dem verstorbenen Chauffeur. Ein medizinisches Gutachten nannte eine Unachtsamkeit oder einen Schwächeanfall als wahrscheinlichste Unfallursachen.
Die Eltern verlangten zusätzlich eine Rekonstruktion des Unfalls sowie weitere Untersuchungen zu einem möglichen Suizid des 34-jährigen Chauffeurs. Das Walliser Kantonsgericht lehnte ihre Rekurse Ende März ab.
Die These eines Suizids könne in keinem Fall zu einer Verurteilung führen, da der Fahrer beim Unfall ebenfalls ums Leben gekommen sei, hiess es in der Begründung des Kantonsgerichts.
Fahrer nahm Antidepressivum
Die Suizidthese wurde stark diskutiert, weil der Chauffeur regelmässig Antidepressivum eingenommen hatte. Auch weil der behandelnde Arzt des Fahrers keinen Anlass zur Annahme einer Selbstmordgefährdung sah, wurde die These von der Walliser Justiz verworfen.
Der belgischer Reisecar war im März 2012 auf der Heimfahrt von einem Skilager auf der Autobahn A9 frontal in die Nothaltenische eines Tunnels bei Siders geprallt. Dabei kamen 28 Menschen ums Leben, darunter 22 Kinder aus Lommel und Heverlee in Belgien.









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Kommentare
et_cetera - ↑18↓1
Scheinbar kann man in Belgien wohl die Versicherung oder die Angehörigen eines Menschen der Suizid begangen hat um Schadenersatz angehen. Anders kann ich mir diese Hartnäckigkeit nicht erklären. Diese "Eltern" wollen einfach aus dem Tod ihrer Kinder Profit schlagen, so meine Meinung. Aber wenn man die letzte Zeit einige Urteile des Bundesgerichts anschaut, würde es mich nicht wundern wenn auf einmal das Wallis daran Schuld ist und einige Millionen zahlen müsste.
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Van Meervelde Annette ( Belgie) - ↑10↓1
Entschuldigung bitte, es sind nicht die Belgen, es sind einige niederlander...... Die wollen uberalles eine die schuld treft Dann zahlt die versicherung. Ich habe keine worte für solche " leichenpicker".
Schuldige meine fehler bitte ich binn flame.
L.G. - ↑20↓1
Kann mir mal jemand erklären, was diese Eltern sich daraus erhoffen? Uns Steuerzahler kostet das hunderttausende Franken und macht die armen Kinder leider auch nicht wieder lebendig. Wieso können sie nicht endlich diesen schweren Schiksalsschlag akzeptieren und damit abschliessen, anstatt mit ihren toten Kindern noch versuchen Profit zu machen.
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Van Meervelde Annette ( Belgie) - ↑12↓2
Diese einigen eltern ( nicht alle) wollen nur geld sehen ,auch auf die rucken von die tote kinder........... Füchterlich