Wahlbetrug | Neuer Staatsrat kann Amt am 1. Mai 2017 antreten
Bundesgericht lehnt Antrag der SVP Unterwallis ab
Das Bundesgericht hat den Antrag der SVP Unterwallis, ihrer Beschwerde gegen den Parlamentsentscheid vom 27. März 2017 die aufschiebende Wirkung zu erteilen, abgelehnt. Damit kann der neu gewählte Staatsrat sein Amt am 1. Mai 2017 antreten.
Nach Bekanntwerden von mehr als 100 Fällen von Wahlbetrug in den Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp beim zweiten Wahlgang zu den Staatsratswahlen, reichte die SVPU eine Beschwerde ein. Sie wollte die Validierung der Regierung am 27. März 2017 verhindern und forderte eine Wiederholung der Staatsratswahlen. Die Beschwerde der SVP Unterwallis wurde vom Parlament abgelehnt.
Daraufhin hat die SVPU ihre Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen, mit dem Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Diesen hat das Bundesgericht nun abgelehnt, heisst es in einer Mitteilung des Kantons.
In seiner Verfügung erwägt das Bundesgericht unter anderem, dass die aufschiebende Wirkung nicht nötig sei, um die von der Beschwerde infrage gestellten Interessen zu schützen. Im Falle einer Annahme der Beschwerde käme es ohnehin zu Neuwahlen.
Das Bundesgericht hält ebenfalls fest, dass die Beschwerdeführer nicht behaupten, eines der neu gewählten Mitglieder der Regierung sei in die Unregelmässigkeiten des zweiten Wahlgangs oder in das laufende Strafverfahren verwickelt.
Im seinem Entscheid ersucht das Bundesgericht die Staatskanzlei des Kantons Wallis, die Aufbewahrung des Stimmmaterials bis zum Abschluss des Verfahrens zu garantieren.
pd / pan
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Kommentare
Arthur Heinzmann, Visp - ↑18↓8
Soviel zu "legalem" Wahlbetrug...
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