Tourismus | Beschwerde zu neuem Reglement über die Kur- und Beherbergungstaxe abgewiesen
Bundesgericht gibt Gemeinde Naters recht
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde Direktbetroffener gegen das neue Reglement über die Kur- und Beherbergungstaxe in der Gemeinde Naters abgewiesen. Damit treten die neuen Bestimmungen rückwirkend und wie ursprünglich vorgesehen per 1. November 2019 in Kraft.
Wie die Gemeinde Naters in einer Mitteilung schreibt, werden die Veranlagungsverfügungen für die Erhebung der pauschalisierten Kur- und Beherbergungstaxen demnächst verschickt.
Rückblick. Im Oktober 2019 hat der Staatsrat das von der Urversammlung angenommene Reglement homologiert und genehmigt. Gegen diesen Entscheid hat eine Gruppe Direktbetroffener beim Bundesgericht in Lausanne eine Beschwerde eingereicht. Ihr Antrag lautete, das neu geschaffene Reglement über die Kur- und Beherbergungstaxe aufzuheben.
Mit Urteil vom vergangenen 13. Februar hat das Bundesgericht diese Beschwerde nun abgewiesen.
msu
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