Bundesanwalt | Wegen Treffen mit Gianni Infantino in der Kritik
Disziplinaruntersuchung gegen Bundesanwalt Lauber eröffnet
Gegen Bundesanwalt Michael Lauber wird eine Disziplinaruntersuchung eröffnet. Das gab die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft am Freitag bekannt. Dabei geht es um informelle Treffen von Lauber mit Fifa-Chef Gianni Infantino.
Mit der Untersuchung wolle sie mögliche Amtspflichtverletzungen des Bundesanwaltes beim Fifa-Verfahrenskomplex disziplinarrechtlich klären, schreibt die Aufsichtsbehörde AB-BA in einer Mitteilung. Die Eröffnung präjudiziere das Ergebnis der Untersuchung in keiner Art und Weise.
Die Aufsichtsbehörde beauftragt eine externe Fachperson mit der Untersuchung. Damit wolle sie ein objektives und faires Verfahren sicherstellen, schreibt sie. Um wen es sich bei der externen Fachperson handelt, soll später mitgeteilt werden.
Drittes Treffen vergessen
Lauber stellt sich in Kürze den Fragen der Medien. Im Fokus stehen informelle Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino. Solche Treffen sind zulässig, doch hätten sie protokolliert und in den Akten dokumentiert werden müssen. Gegenüber der Aufsichtsbehörde hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben.
Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. Lauber stritt aber ab, dieses bewusst verschwiegen zu haben. Er machte geltend, sich nicht daran erinnern zu können. Aufgrund von Agendaeinträgen und SMS gehe er davon aus, dass das dritte Treffen stattgefunden habe, sagte Lauber Ende April gegenüber Radio SRF. "Ich erinnere mich aber nicht an das Treffen."
Kandidatur für weitere Amtszeit
Der Bundesanwalt sagte damals auch, er werde im Sommer für eine weitere Amtszeit kandidieren und seine Kandidatur auch dann nicht zurückziehen, wenn ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet werde.
In der Sommersession steht Laubers Wiederwahl für die dritte Amtszeit an. Nächste Woche entscheidet die Gerichtskommission des Parlaments, ob sie den Bundesanwalt zur Wiederwahl empfiehlt.
Weitere Personen dabei
Im Raum steht auch der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung. Dabei geht es um den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, der Infantino bei einem oder mehreren Treffen begleitet hat. Arnold hatte nach Darstellung Laubers den Wunsch der Fifa-Führung nach einem Austausch mit der Bundesanwaltschaft übermittelt. Arnold ist jedoch ein unbeteiligter Dritter. Sind Verfahrensinhalte besprochen worden, könnte das eine Verletzung des Amtsgeheimnisses darstellen.
Lauber betonte bisher, solche Treffen seien nicht verfahrensrelevant. Es gehe um Verfahrensfragen wie den Umgang mit der Datenmenge und die Bitte um Mitarbeit. Er wies auch stets darauf hin, dass Infantino nicht Verfahrensbeteiligter oder Beschuldigter gewesen sei.
Ihre Untersuchungen im Zusammenhang mit Fussball hatte die Bundesanwaltschaft auf eine Anzeige der Fifa im November 2014 an die Hand genommen. Ein erstes Strafverfahren gegen Unbekannt wurde im März 2015 eröffnet. Inzwischen ist der Komplex auf rund 25 Verfahren angewachsen. Die Bundesanwaltschaft strebt an, die ersten dieser Verfahren im kommenden Jahr zum Abschluss zu bringen.
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