Wahlbetrug | Eduard Brogli nimmt Stellung zur Anklageschrift
Die Sicht des Stadtschreibers
In einer persönlichen Erklärung an die Medien nimmt Eduard Brogli, Stadtschreiber von Brig-Glis, Stellung zur Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Oberwallis. In dieser wird ihm vorgeworfen, Beweismittel, welche die Wahlfälschung des 1. Wahlgangs bewiesen haben, unter Verschluss behalten und nicht der Strafanzeige beigelegt zu haben.
«Ich möchte klarstellen, dass ich weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft befragt und mir damit im laufenden Strafverfahren kein rechtliches Gehör gewährt wurde», sagt Brogli. Daraus seien nachweislich falsche Behauptungen und Vorwürfe an seine Person resultiert. Beispielsweise dass er Beweismittel unterschlagen habe: «Tatsache ist, dass ich unverzüglich nach dem 2. Wahlgang den Oberstaatsanwalt telefonisch kontaktiert habe und die Stadtgemeinde Brig-Glis als erste der drei von der Wahlfälschung betroffenen Talgemeinden Strafanzeige am 21. März 2017 eingereicht hat und das Verfahren ins Rollen brachte.»
Kurz danach habe er dem Oberstaatsanwalt sämtliche zur Verfügung stehenden Dokumente bei dessen Besuch in seinem Büro ausgehändigt. Festzuhalten sei ebenfalls dass der Grosse Rat in weit umfassender Kenntnis des laufenden Strafverfahrens und der Unregelmässigkeiten in den drei grossen Talgemeinden die Wahlen bestätigt habe und niemand dagegen beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht habe. «Es ist zu einfach, gegenüber dem Verantwortlichen in einer Gemeinde Vorwürfe wegen einer angeblich zu spät eingereichten Strafanzeige zu erheben und die von den Grossratswahlen direkt Betroffenen selbst nicht ihre Möglichkeiten wahrnehmen.»
Strafrechtlich wird der Fall erstmals Ende August vor dem Bezirksgericht aufgearbeitet. Gemäss Anklageschrift ist Broglis «Verhalten und Untätigkeiten strafrechtlich nicht relevant». Grundsätzlich sei dafür die Stadtgemeinde zuständig.
Lesen Sie im WB vom Mittwoch, 27. Juni, was der Stadtschreiber weiter zu den Anschuldigungen sagt und welche Vorwürfe er an die Adresse der Staatsanwaltschaft macht.
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