Politik | Petition gegen Entlassung von Ex-Polizeisprecher Bornet eingereicht
SP-Mann macht sich für Bornet stark
Ein Bürger von Martinach hat am Donnerstag der Walliser Staatskanzlei eine Petition überreicht, um gegen die Entlassung des ehemaligen Polizeisprechers Jean-Marie Bornet zu protestieren. Er verlangt vom Staatsrat, den Entscheid rückgängig zu machen.
Beim Urheber der Petition handelt es sich um Sébastien Salamolard, SP-Vertreter im Stadtparlament von Martinach. Er kenne Bornet nicht persönlich, sagte Salamolard, aber dessen Entlassung als Folge seiner Äusserungen im Wahlkampf für die Walliser Staatsratswahlen habe ihn schockiert.
Wer für eine Wahl kandidiere, müsse seine Überzeugungen frei äussern können, ohne Repressalien befürchten zu müssen, sagte der Sozialdemokrat zur Nachrichtenagentur sda. «Bei dieser Entlassung handelt es sich eher um eine unverhältnismässige Bestrafung als um eine Sanktion.»
Die Petition war am 22. April via Internet lanciert worden und wurde von 1238 Personen unterschrieben. Sie verlangt vom Staatsrat, dass er seinen Entscheid widerruft und Bornet wieder einstellt - entweder erneut als Informations- und Präventionschef der Kantonspolizei Wallis oder in einer anderen Funktion.
Vertrauen zerstört
Bornet war am 12. April als Polizei-Mediensprecher entlassen worden. Grund dafür waren Aussagen im Vorfeld der Walliser Staatsratswahlen. Der Polizeisprecher hatte für die neu gegründete «Walliser Bürgervereinigung» für einen Sitz in der Kantonsregierung kandidiert.
Während des Wahlkampfs sprach er sich gegen das Verkehrssicherheitspaket Via Secura aus. Zudem machte er im Zusammenhang mit zwei privaten Gerichtsverfahren gegen ihn Aussagen über die Justiz.
Im April teilte die Kantonsregierung via Medienmitteilung mit, Bornet habe «durch seine Äusserungen die Walliser Justiz in Misskredit gebracht». Dieses Verhalten sei seiner Funktion unwürdig und habe das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und den Walliser Behörden zerstört.
Bornet kritisiert seine Entlassung in einer Mitteilung als ungerecht. Diese missachte die Meinungsfreiheit und anerkenne die Demokratie nicht.
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