Justiz | Familie einer 2013 verstorbenen Frau erreicht im Kampf gegen zwei Ärzte einen Etappensieg
Beschuldigte Chirurgen verlieren vor Bundesgericht
Die Angehörigen einer Patientin, die 2013 im Spital in Sitten an den Folgen einer Operation gestorben ist, haben in ihrem Rechtsstreit vor dem Bundesgericht einen Teilsieg errungen. Zwei den Chirurgen wohlgesinnte Gutachten bleiben annulliert. Noch ist allerdings kein Nachfolger für den suspendierten Staatsanwalt ernannt worden.
Das Bundesgericht hat in der vergangenen Woche die Berufungen der Chirurgen gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts abgewiesen. Die Bundesrichter waren der Ansicht, dass das Walliser Kantonsgericht nicht willkürlich gehandelt habe, indem es zwei den beschuldigten Chirurgen wohl gesinnte Gutachten aufgrund der beruflichen Verbindungen zwischen einem der Autoren und einem der Chirurgen für nichtig erklärt habe. Dies gab die Familie des Opfers gestern in einer Mitteilung bekannt.
Im April 2013 starb eine Frau im Spital von Sitten, nachdem sie nach einer am 8. März 2013 in derselben Einrichtung durchgeführten Pankreasoperation zahlreiche Komplikationen erlitten hatte.Der Ehemann der Verstorbenen und seine drei Kinder reichten im Juli 2013 eine Klage gegen die beiden Ärzte wegen fahrlässiger Tötung ein. Im Sommer 2016 reichte die Familie der Verstorbenen eine Klage gegen die Chirurgen wegen Urkundenfälschung, vorsätzlicher Tötung und schwerer Körperverletzung ein.
Im August 2017 ordnete der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung an. Gegen alle anderen Anschuldigungen wollte er ebenfalls nicht weiter ermitteln. Im März 2018 hiess das Kantonsgericht eine Beschwerde der Angehörigen gut, wies das Dossier zurück an die Staatsanwaltschaft. Die Familie verlangte zudem, dass der Staatsanwalt den Fall wegen Befangenheit abgibt. Das Kantonsgericht lehnte dies jedoch ab. Im September 2019 hob das Bundesgericht die Verfügung des Kantons auf. Staatsanwalt Vergères musste den Fall abgeben.
hbi
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