Justiz | Keine strafrechtliche Verantwortung der Überlebenden
Unglück am Pigne d'Arolla - Verfahren soll eingestellt werden
Der Bergunfall 2018 bei Arolla forderte sieben Tote und sieben Verletzte. Nach Abschluss der Untersuchung in diesem Fall sieht die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens vor.
Nach dem Bergunfall im April 2018 bei Arolla eröffnete die Staatsanwaltschaft unverzüglich nach dem Unfall eine Untersuchung zur Eruierung der Umstände dieser Tragödie. Die Staatsanwaltschaft führte hierfür Befragungen durch, wertete Daten von GPS-Uhren, von Fotoapparaten, von Mobil- und Satellitentelefonen, von Lawinenverschüttetensuchgeräten, von den verwendeten Ausrüstungsgegenständen, von den meteorologischen Berichten und Hüttenbüchern und von den rechtsmedizinischen Gutachten aus. Gemäss Mitteilung liegen die Ergebnisse der Untersuchung nun vor.
Im April 2018 waren 14 Tourengänger, eine Gruppe von zehn Alpinisten angeführt durch einen Bergführer sowie eine zweite Gruppe von vier Personen, getrennt voneinander von der Cabane de Dix gestartet, um über den Col de la Serpentine zur Cabane des Vignettes zu gelangen. Unmittelbar nach der Überwindung der Mur de la Serpentine kamen die beiden Gruppen aufgrund der Witterungsbedingungen, die sich plötzlich erheblich verschlechterten, von der Haute Route von Chamonix in Richtung Zermatt ab. Nach mehreren Stunden, in der sie auf der Suche nach dem Weg umhergeirrt waren, richteten sich beiden Gruppen eine Stelle zum Einnachten ein. Diese befand sich ungefähr 550 Meter von der Cabane des Vignettes entfernt. Die Vierergruppe und der Bergführer stellten sich hierfür an eine durch Felsen geschützte Stelle und errichteten eine Schutzmauer aus Schnee und Steinen. Die zehn Mitglieder der zweiten Gruppe blieben auf der Höhe des Übergangs und versuchten sich durch die Felsen und ihre Rucksäcke zu schützen. Der starke Wind blies jedoch Ausrüstungsgegenstände und mehrere verwendete Überlebensdecken fort. Die Gruppen wurden am nächsten Morgen von Bergführern gefunden, die kurz zuvor die Cabane des Vignettes mit ihren Gästen verlassen hatten.
Die Kälte forderte ihren Tribut. Sieben Personen kamen beim Unglück ums Leben, darunter auch der Bergführer; sieben Personen wurden verletzt. Dritteinwirkungen können ausgeschlossen werden.
Die Staatsanwaltschaft kommt nach der Untersuchung zum Schluss, dass die beiden Gruppen von den sehr schlechten Wetterbedingungen nach Beschreiten des Col de la Serpentine überrascht wurden, von ihrer Route abkamen und in der Folge mehrere Stunden im Sturm auf der Suche nach dem Weg zur Cabane des Vignettes umherirrten. Da keine strafrechtliche Verantwortung der Überlebenden vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft den Parteien die Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellt. Die Parteien können die Erhebung allfälliger weiterer Beweismittel beantragen.
pd/wh
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