Sepp Karlen vs. Eringerviehzuchtverband
«Behandlung des Rekurses braucht Zeit»
Der Rekurs von Sepp Karlen gegen die Sanktionen des Eringerviehzuchtverbandes dürfte bis zum 5. Mai kaum behandelt sein. Damit kämpft «Schakira» in Aproz wohl um die Verteidigung ihres Titels.
Der Ausschluss von «Schakira» von Ringkuhkämpfen gibt weiter zu reden. Der Präsident der Rekurskommission, der Siderser Anwalt André Fagioli, gibt sich dem «Nouvelliste» kategorisch: «Der Rekurs von Sepp und Renato Karlen hat aufschiebende Wirkung.»
Die Kontroverse über die aufschiebende Wirkung entstand, weil in den französischen Statuten des Eringerviehzuchtverbandes Rekursen keine aufschiebende Wirkung zugestanden wird. Gegenteilig steht es in der deutschsprachigen Version. «Wir haben entschieden, den für die Angeschuldigten passenderen Text zu nehmen.»
Mit anderen Worten, «Schakira» könnte ihren Titel als Königin der Königinnen am 5. Mai am Kantonalen verteidigen, sofern der Rekurs bis zu diesem Zeitpunkt nicht behandelt ist.
Und das ist nach Einschätzung des Rekurskommissionspräsidenten sehr wahrscheinlich. «Wir haben mehrere Rekurse gegen die Sanktionen des Eringerviehzuchtverbandes erhalten. Diese sind den Protokollführeren zugestellt worden. Da die Kommission aus Milizmitgliedern besteht, braucht die Behandlung entsprechend Zeit», sagt Fagioli gegenüber dem «Nouvelliste».
Fagioli glaubt nicht, dass der Rekurs innerhalb von sechs Monaten behandelt werden kann. Es müssten die Mitglieder des Eringerzuchtverbandes angehört werden. Anschliessend würden Zeugen der Vorfälle in Aproz angehört. «Dann wird die Kommisson einen Entscheid fällen.» Das werde kaum vor dem 5. Mai möglich sein.
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