Justiz | Verfallsdaten von Krebsmedikament gefälscht
Bedingte Freiheitsstrafen für Alkopharma-Verantwortliche verlangt
Wegen des Verkaufs abgelaufener Medikamente drohen zwei Verantwortlichen des ehemaligen Walliser Unternehmens Alkopharma bedingte Freiheitsstrafen. Der frühere Chef und die Ex-Logistikchefin mussten sich am Donnerstag vor dem Walliser Kantonsgericht verantworten.
Die vor fünf Jahren liquidierte Firma in Martinach hatte zwischen 2007 und 2011 Verfallsdaten des Krebsmedikaments Thiotepa gefälscht, um es länger verkaufen zu können. Die Wirkung war dadurch vermindert. Der Grossteil der Produkte ging nach Frankreich. Doch auch Schweizer Spitäler wurden beliefert. Und dies obwohl das Medikament hier gar nicht zugelassen war.
Die zentrale Frage des Berufungsverfahrens war, ob Alkopharma damit das Leben der Patientinnen und Patienten aufs Spiel gesetzt hat. Für Swissmedic ist dies klar der Fall.
Das Schweizerische Heilmittelinstitut forderte deshalb für die beiden Angeklagten, einen 65 Jahre alten Franzosen und seine 51-jährige Landsfrau, Freiheitsstrafen von 18 Monaten mit drei Jahren Bewährung.
«Man muss nicht ein Onkologe sein, um zu wissen, dass man mit verringerter Dosis eines Medikaments auch seine Wirksamkeit reduziert», sagte ein Vertreter von Swissmedic. «Die Patienten konnten nicht wie vom Arzt geplant von der Therapie profitieren und es bestand ein Gesundheitsrisiko.»
Gesundheitsrisiko abgestritten
Die Anwälte der beiden Angeklagten verurteilten «das unverhältnismässige Vorgehen von Swissmedic in diesem Fall». Sie stritten ein mögliches Gesundheitsrisiko ab.
Sie erinnerten daran, dass die französische Expertise in erster Instanz darauf zum Schluss gekommen sei, dass das Medikament Thiotepa «trotz der Verlängerung des Verfallsdatums keinen Stoffabbau aufgewiesen habe und sich die erwarteten therapeutischen Wirkungen nicht verändert hätten».
Keine Kläger
In der Schweiz seien rund 2000 abgelaufene Dosen verkauft worden, darunter an vier Spitäler. «Aber wo sind die Opfer in diesem Fall, wo sind die Kläger? Wo sind die Spitäler, die abgelaufene Chargen verwendet haben? Niemand reichte eine Anzeige ein», sagte die Verteidigung.
Die Anwälte beantragten beim Kantonsgericht, die Beschwerde abzuweisen und das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen: Eine Geldstrafe von 5000 Franken für den Chef und eine Geldstrafe von 6500 Franken und eine Geldstrafe von 50 Tagen für seine Mitarbeiterin. Das Urteil wird in etwa zehn Tagen erwartet.
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