Bau | Anwendung der öffentlichen Vergabeverfahren
Bagnes respektiert das Gesetz nicht
Die Gemeinde Bagnes hat bei öffentlichen Vergaben gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten. Das ergab eine Untersuchung des Kantons. Er hat deshalb Massnahmen angeordnet.
Wie der Kanton Wallis in einer Mitteilung vom Freitag schreibt, hat der Kanton die Anwendung der Verfahren im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Gemeinde Bagnes überprüft. Obwohl es betreffend die Wahl der Verfahren keinen Anlass zu Kritik gibt, gilt es dennoch Mängel zu beheben.
Was die kontrollierten Dossiers im Bereich des Bauhauptgewerbes angeht, wurden die Verfahren zufriedenstellend dokumentiert und alle erforderlichen Dokumente erstellt. Das Gleiche gilt allerdings nicht für das Baunebengewerbe, wo Mängel festgestellt wurden. Da die gesetzlichen Bestimmungen zur Selbstkontrolle in zahlreichen Dossiers nicht eingehalten wurden, hat der Staatsrat in einem Schreiben an die Gemeinde eine Reihe von Massnahmen angeordnet.
zen
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