Grossraubtiere | Abschussverfügung gemäss BAFU nicht bundesgesetzeskonform
BAFU legt Beschwerde gegen Abschussverfügung eines Wolfs im Val d’Anniviers ein

Gejagt: Am 17. September, zum Beginn der Hochjagd, wurde der derzeit auf der Abschussliste stehende Wolfsrüde M82 zwischen der Bettmeralp und der Riederalp gesichtet und fotografiert. Das damalige Aufenthaltsgebiet des Wolfes lag nicht im Abschussperimeter, weswegen das Tier nicht erlegt werden konnte.
Foto: zvg

Gejagt: Am 17. September, zum Beginn der Hochjagd, wurde der derzeit auf der Abschussliste stehende Wolfsrüde M82 zwischen der Bettmeralp und der Riederalp gesichtet und fotografiert. Das damalige Aufenthaltsgebiet des Wolfes lag nicht im Abschussperimeter, weswegen das Tier nicht erlegt werden konnte.
Foto: zvg
Auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat bei der Walliser Kantonsregierung Beschwerde gegen die Abschussverfügung eines Wolfes im Val d’Anniviers erhoben.
Wie der eidgenössische Jagdinspektor Reinhard Schnidrig auf Anfrage des «Walliser Boten» erklärt, wurde die Beschwerde gegen die Abschussverfügung eines Wolfs im Val d’Anniviers in der vergangenen Woche deponiert. Beim BAFU wird die Verfügung, welche vom zuständigen Departement von Staatsrat Jacques Melly am 7. September 2018 erlassen wurde, als nicht bundesgesetzeskonform erachtet.
Es gelte zu klären, ob die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen im Val d'Anniviers ergriffen wurden und ob in der Region ein Wolfsrudel oder nur Einzwölfe unterwegs sind, heisst es seitens des BAFU.
Der vom Kanton Wallis anfangs dieser Woche bekannt gemachte Entscheid, den Abschussperimeter im Goms von den Sömmerungsalpen auf die Herbstweiden auszuweiten oder zu verschieben, ist auch den einspracheberechtigten Umweltorganisationen Pro Natura und WWF sowie dem BAFU zugestellt worden. Diese wird vom BAFU ebenfalls geprüft.
Mehr zum Thema lesen Sie in der Freitagsausgabe des «Walliser Boten».
zen
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar