Verkehr | Motofahrzeugsteuer ist bis Ende Januar fällig
Säumigen Zahlern droht Entzug der Kontrollschilder
Im Kanton Wallis ist die Motorfahrzeugsteuer 2020 per 31. Januar fällig. Nicht gemeldete Adressänderungen können Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Rechnungen für die jährliche Motorfahrzeugsteuer wurden im Verlauf des Dezembers 2019 mit einer Fälligkeit per 31. Januar 2020 versandt. Wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst, wird allen Personen, die bis zu diesem Datum den fälligen Betrag noch nicht bezahlt haben, eine Mahnung zugestellt. Sollte die Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum der Mahnung noch nicht erfolgt sein, verfügt die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt in Anwendung des Gesetzes den Entzug des Fahrzeugausweises sowie der Kontrollschilder des betroffenen Fahrzeugs. Die Verfahrenskosten gehen zulasten des Fahrzeughalters.
Sollte eine Person vergessen haben, eine Adressänderung der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt zu melden, und somit die Steuerrechnung nicht erhalten hat, besteht auch in diesem Fall das Risiko einer Beschlagnahmung der Kontrollschilder aufgrund einer nicht bezahlten Steuerrechnung. /wh
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