ASTRA-Affäre | Bundesanwaltschaft entlässt Beschuldigte aus U-Haft
Wieder auf freiem Fuss
Die drei Personen, die in Zusammenhang mit den Bestechungsvorwürfen bei Arbeitsvergaben am Simplon in Untersuchungshaft genommen wurden, sind entlassen worden.
Seitens der Bundesanwaltschaft wollte man über die näheren Umstände der Entlassung keine Angaben machen. Die Bundesanwaltschaft präzisierte gestern lediglich, dass die drei aus der U-Haft entlassenen Personen «nach wie vor Beschuldigte im Rahmen des Verfahrens“ seien. Die Bundeskriminalpolizei hat am 17. März 2016 eine Hausdurchsuchung bei der Aussenstelle Visp des Bundesamts für Strassen (ASTRA) vorgenommen.
Zwei Mitarbeiter der Aussenstelle wurden verhaftet. Gleichzeitig wurde auch ein Haftbefehl gegen den Geschäftsführer der Interalp AG erlassen. Die Hausdurchsuchungen wurden von der Bundeskriminalpolizei im Auftrag der Bundesanwaltschaft durchgeführt. Das Zwangsmassnahmengericht ist am 18. März 2016 dem Haftantrag der Bundesanwaltschaft gefolgt und hat die vorläufige Haft dieser drei Personen für drei Monate angeordnet.
Das Strafverfahren wurde im Frühjahr 2015 wegen Verdachts der aktiven und passiven Bestechung schweizerischer Amtsträger (Art. 322ter StGB/Art. 322quater StGB) sowie des Verdachts der ungetreuen Amtsführung (Art. 314 StGB) eröffnet. Die Bundesanwaltschaft bestätigte am 23. März, dass es Verstösse gegen das Beschaffungswesen gegeben haben könnte.
hbi
Artikel
Kommentare
luwa - ↑2↓1
Die drei Personen sollten die falsch berechneten mehrkosten selbst bezahlen,das sind ja richtige GAUNER !
antworten