Behindertengerechter Arbeitgeber
Angepasste Entschädigung
Der Walliser Staatsrat sieht vor, auch jene Personen mit Behinderung zu intergrieren, welche eine Ausbildung auf berufsbegleitendem Weg in der Verwaltung absolvieren.
In seiner Rolle als attraktiver aber auch sozial verantwortlicher Arbeitgeber hat der Staatsrat «Weisungen zur Eingliederung von behinderten Personen und zur beruflichen Neuorientierung aus Gesundheitsgründen bei der Kantonsverwaltung» angepasst.
Darin ist vorgesehen, dass als Begünstigte ebenfalls Personen integriert werden können, welche eine Ausbildung auf berufsbegleitendem Weg in der Verwaltung absolvieren. Eine angepasste Entschädigung wird als Ergänzung zur IV-Rente durch die kantonale Verwaltung übernommen.
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