Kanton | Gewalt verhindern, Opfer schützen und Täter verfolgen
Weitere Massnahmen gegen häusliche Gewalt
Der Staatsrat hat einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Kanton Wallis erstellt.
Die Istanbul Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In der Schweiz wurde die Konvention 2017 ratifiziert, Anfang April letzten Jahres trat sie in Kraft. Sie verpflichtet Bund und Kantone konkrete Massnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegenüber Frauen zu ergreifen, die Opfer zu schützen und die Täter zu verfolgen.
Im Wallis ist die Bekämpfung häuslicher Gewalt in einem kantonalen Gesetz verankert. Es ist im Januar 2017 in Kraft getreten. Um den Anforderungen der Konvention zu entsprechen, hat der Staatsrat eine Strategie festgelegt. Wie die Verantwortlichen des Kantons am Freitag mitteilen, hat der Staatsrat nun aufgrund einer Situationsanalyse und der Analyse der nationalen Empfehlungen einen Handlungsplan mit neuen und fortzuführenden Massnahmen erstellt.
Im Wallis habe ein externer Experte letztes Jahr die bestehenden Angebote und vorhandenen Lücken ermittelt. «Gestützt auf diese Grundlage und auf die Empfehlungen aus dem Bericht der SKHG zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hat der Staatsrat einen Aktionsplan validiert, der neun Interventionsachsen enthält: integraler Ansatz bei Situationen häuslicher Gewalt, Schutz von Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, Aufnahme und Betreuung von Opfern und Familien, Täterarbeit, Sensibilisierung und Schulung von Fachpersonen, Prävention und Information, medizinische Versorgung, Unterstützung von Migranten sowie Sicherheit der Opfer.»
Das kantonale Gesetz über häusliche Gewalt habe es ermöglicht, die ersten Massnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt zu entwickeln. Die Istanbul Konvention sei eine weitere Stütze für die Arbeiten, die das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie in Angriff genommen hat.
pd/tma
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