Fauna | Staatsanwaltschaft hat Strafuntersuchung eingeleitet
Walliser Wildhüter soll zwei Jungadler bei sich gehalten haben
In Ketten gelegt, bei sich zu Hause – ein Wildhüter aus dem Unterwallis soll zwei Jungadler über mehrere Wochen bei sich gehalten haben. Nun läuft eine Strafuntersuchung gegen den Kantonsangestellten.
Denn die Haltung von geschützten Tieren ohne kantonale Bewilligung ist gemäss Artikel 10 des eidgenössischen Jagdgesetzes verboten. Die Walliser Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung gegen den Wildhüter eingeleitet. Die Kollegen vom «Nouvelliste» machten den Fall in ihrer Samstagsausgabe publik.
Schon die Vorgeschichte lässt aufhorchen. Und ist wenig schmeichelhaft für die Walliser Wildhut. Demnach sei ein Hilfswildhüter beauftragt worden, die beiden im Frühjahr 2018 geschlüpften Vögel zu dokumentieren. Eine Stunde nach dem «Besuch» hätten die Jungadler ihren Nestbau verlassen. Kurz darauf entdeckten Gemeindearbeiter die Tiere an einem Strassenrand.
Nach dieser Episode wurde der Hilfswildhüter von der kantonalen Jagdstelle verzeigt. Vorwurf: Er habe das Nest gestört. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im vergangenen November aber wieder ein. Es sei nicht nachvollziehbar, ob die Jungadler vom Hilfswildhüter gestört worden seien oder ob sie von alleine flügge wurden.
Fakt ist: Sie waren nach dem Ausflug dermassen geschwächt, dass sich der besagte Wildhüter um sie kümmern musste. Anfang Juli wurde er dann von der Jagdstelle damit beauftragt, die beiden in ein auf Vögel spezialisiertes Tierheim zu bringen. Damit sie dort aufgepeppt werden. Nur: Dort kamen sie nie an.
Wie der «Nouvelliste» schreibt, behielt der Unterwalliser die Vögel bei sich. Auf Fotos, die in den Sozialen Netzwerken kursieren, ist der Mann zu sehen, wie er einen Vogel auf seinem Arm hält. Oder wie er einen Jungadler mitführt, neben sich auf dem Beifahrersitz. Oft habe er die Vögel dabei an Ketten gehalten. Über mehrere Wochen hinweg. Brisant dabei: Die kantonale Jagdstelle sei die ganze Zeit im Bild gewesen. Peter Scheibler, Chef der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren gegenüber dem «Nouvelliste» nicht äussern.
Auch was mit den Vögeln genau geschah, bleibt unklar. Gemäss «Nouvelliste» hätten beide Adler in der Zwischenzeit das Weite gesucht. Einer sei Anfang August 2018 an einem Strassenrand gesichtet worden, unfähig zu fliegen, aber noch wild genug, sich nicht einfangen zu lassen. Der andere sei samt der Kette davongeflogen. Die beiden seien daraufhin nicht mehr gesichtet worden.
dab
Artikel
Kommentare
Yvonne Gwerder, Glis - ↑1↓3
Nach sämtlichen Beobachtungen in der Presse, scheinen die Walliser Wildhüter vermutlich unter Glaubwürdigkeit vermehrt zu Buche stehen. Vermutlich wurde der M63 auch von einem dieser erlegt. Anscheinend haben wir es mit Führungsschwäche in der Kantonalen Jagdabteilung zu tun. Der Dienstchef ist gefragt
antworten
Jwan Schnydrig, Eyholz - ↑6↓3
Vor ca. Einer Stunde haben wir in Eyholz einen grossen Vogel (könnte ein Jungadler gewesen sein) gesichtet der mit einem langem Band oder Seil über Eyholz geflogen ist . Er ist in der Gegend vom Oberdorf gelandet. Gerade eben haben wir ihren Artikel im 1815 gelesen.
Es hat uns erstaunt, dass so ein grosser Vogel mit einem Band über uns hinweg geflogen ist
antworten