Umwelt | Jahresbericht 2017 zur Abwasserreinigung im Wallis
Kanton zieht eine «allgemein positive Bilanz»
Die Leistungsbilanz der Walliser Abwasserreinigungsanlagen (ARA) hat sich gemäss einer Mitteilung des Kantons verbessert. Bei der Behandlung von Phosphor und der Eliminierung von Mikroverunreinigungen besteht allerdings Handlungsbedarf. Der Investitionsbedarf für die Erneuerung der Entwässerungsnetze bleibt hoch.
Der Kanton präsentierte am Mittwoch den Jahresbericht 2017 zur Abwasserreinigung im Wallis. Demnach hat sich die Bilanz der Reinigungsleistung der Abwasseranlagen (ARA) bei der Behandlung von Stickstoff und Kohlenstoff verbessert. Die für den Gesundheitszustand des Genfersees wichtige Phosphor-Reinigungsleistung habe sich hingegen verschlechtert.
Die Ursache dafür ist gemäss Mitteilung «eine länger anhaltende Nichterfüllung der Einleitungsanforderungen bei der Regional-ARA Visp». Provisorische Massnahmen habe der Anlageninhaber aber bereits eingeleitet. Zudem sei ein Ausbauprojekt in Vorbereitung. Lasse man diese ARA ausser Acht, schreibt der Kanton weiter, «hat sich die Phosphor-Reinigungsleistung im Wallis gegenüber den Vorjahren generell gebessert».
Der Jahresbericht zeigt weiter, dass die Fremdwassermengen dank des regenarmen Jahres zwar geringer waren, aber immer noch weit über dem schweizerischen Durchschnitt liegen. Um das Fremdwasser vom Abwasser zu trennen, müssten die Gemeinden noch grosse Anstrengungen in der Umsetzung ihrer generellen Entwässerungspläne (GEP) unternehmen, hält der Kanton fest. 28 Gemeinden müssten ihren GEP erst noch fertigstellen.
Mikroverunreinigungen - Walliser ARA müssen aufrüsten
Weiter weist der Kanton auf die per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzte Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes hin. Diese lege die Kriterien fest, «um zu bestimmen, welche ARA künftig in der Lage sein müssen, Mikroverunreinigungen mit Hilfe einer zusätzlichen Verfahrensstufe zu eliminieren». Laut Mitteilung entsprechen sechs ARA im Wallis diesen Kriterien.
Die mittlere Reinigungsleistung für Mikroschadstoffe der betreffenden ARA liege zurzeit bei 17 Prozent, doch das Gesetz verlange einen Wirkungsgrad von mindestens 80 Prozent, schreibt der Kanton. Um die erforderlichen Einrichtungen zu beschaffen, leiste der Bund landesweit Finanzierungshilfen für über hundert ARA. Für die ARA Briglina-Brig, Martigny, Monthey-CIMO und Siders-Noës seien entsprechende Planungen bereits in Gang.
Mit dem Bau, und das gelte auch für die ARA Sitten-Châteauneuf und Collombey-Muraz, müsse bis spätestens am 31. Dezember 2035 begonnen werden, damit Bundessubventionen erteilt werden könnten.
pd/msu
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