Umwelt | Es besteht Handlungsbedarf

Ungenügende Phosphor-Reinigungsleistung

Die Leistungsbilanz 2018 zu den Abwasserreinigungsanlagen im Kanton Wallis zeigt, dass punkto Verbesserung der Phosphorbehandlung und der Begrenzung des Fremdwasseranteils Handlungsbedarf besteht.
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Die Leistungsbilanz 2018 zu den Abwasserreinigungsanlagen im Kanton Wallis zeigt, dass punkto Verbesserung der Phosphorbehandlung und der Begrenzung des Fremdwasseranteils Handlungsbedarf besteht.
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Quelle: 1815.ch 07.08.19 0
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Die Leistungsbilanz 2018 zu den Abwasserreinigungsanlagen im Kanton Wallis zeigt, dass punkto Verbesserung der Phosphorbehandlung und der Begrenzung des Fremdwasseranteils Handlungsbedarf besteht.

Der Kanton präsentierte am Mittwoch den Jahresbericht 2018 zur Abwasserreinigung im Wallis. Gemäss Mitteilung hat sich die Stickstoff-Reinigungsbilanz der entsprechenden Abwasserreinigungsanlagen ARA im Jahr 2018 verbessert, diejenige für den Kohlenstoff hat sich leicht verschlechtert. Jedoch ist wie schon im letzten Jahr die für die gute Wasserqualität des Genfersees wichtige Phosphor-Reinigungsleistung ungenügend. Ursache ist insbesondere eine länger anhaltende Überschreitung der Einleitungsanforderungen bei der regionalen ARA Visp. Die vom Anlageninhaber umgesetzten Massnahmen haben seit Ende April 2019 zu einer merklichen Verbesserung der Situation geführt.

Starke Niederschläge im Jahr 2018 beeinflussten ebenfalls die Abwasseranlagen. So wurde die ARA St. Niklaus durch ein Hochwasserereignis der Matter-Vispa überflutet. Gleichzeitig zu den Reparaturarbeiten mussten aufgrund dieses Ereignisses provisorische Massnahmen zur Abwasserbehandlung ergriffen werden.

Im Wallis ist über die Hälfte des Abwassers, das zu den kommunalen ARA gelangt, unverschmutzt. Es dies Wasser aus Brunnen, Quellen, Drainagen, Lecks im Kanalisationsnetz, oder Regen beziehungsweise Schneeschmelze. Dieses Wasser stört den ARA-Betrieb und verringert die Reinigungsleistung. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Menge dieses Fremdwassers zugenommen, obwohl sie um mindestens die Hälfte reduziert werden sollte. Wie es in der Mitteilung weiter heisst, bemühen sich die Gemeinden um die Erneuerung der Kanalisationnetze und den Aufbau eines öffentlichen Trennsystems. Der Anschluss von Privatgrundstücken ans öffentliche Sauberwasserkanalisationsnetz muss schrittweise den gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Klar ist: Nur in Zusammenarbeit mit den Privatpersonen wird die Trennung der kommunalen Entwässerungsnetze Verbesserungen bei der ARA ermöglichen.

wh
07. August 2019, 11:46
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